Kann ich jemanden anzeigen, der mir ein Bein gestellt hat?
Hallo Leute ,
gestern wurde mir auf dem Weg zum Bus ein Bein von einer anderen Person gestellt ich bin dadurch hingefallen und meine Hose, die 70 Euro gekostet hat ist total hinüber. Meine Hände sind zerkratzt und mein Knie hat eine ziemlich große wunde die bei Bewegung schmerzt.
Die Person die mir das Bein gestellt hat stand mit Freunden um mich herum und hat gelacht.
Ich habe der Person angeboten mir die Hose zu ersetzen, aber jetzt weigert sie sich dazu außerdem habe ich nicht mal eine Entschuldigung bekommen.
Meine Frage ist : Kann ich die Person anzeigen? Denn ich möchte nicht dass diese ungestraft davon kommt und meine Hose und mein knie sind wie gesagt kaputt und ich hätte auch vor den anfahrenden Bus fallen können.
Ich bin 16 Jahre alt und die Person die mir das Bein gestellt hat ist 18 Jahre alt.
5 Antworten
Anzeige erstatten kannst du immer.
Der momentan aber bessere Weg ist es, erst mal den zivilrechtlichen Weg zu gehen. Also erstmal das Geld für die kaputte Hose zu verlangen. Gleichzeitig kannst du dann aber auch eine Anzeige wegen Körperverletzung (sollte es wohl sein) zu machen. Hilfreich ist da natürlich auch ein ärztliches Attest.
Aber man muss natürlich auch immer abwägen, was man mit einer Anzeige bezwecken will.
Es gibt hier zwei Seiten, die strafrechtliche Anzeige und den zivilrechtlichen Schadensersatz.
Strafrecht:
Natürlich kannst du den Übeltäter anzeigen. Dazu brauchst du eigentlich gar nichts, aber für die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen, die Polizeibeamten, ist es natürlich hilfreich, wenn du den Täter und auch mögliche Zeugen benennen kannst. Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei muss bei deiner Anzeige ermitteln. Hier kommt als Straftat eine Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Frage, §§ 223, 303 StGB. Da der Täter schon 18 ist, kann er nach Erwachsenenstrafrecht belangt werden, er kann aber auch noch nach Jugendstrafrecht (als Heranwachsender) verurteilt werden.
Hilfreich für die Polizei ist hier auch ein Attest vom Arzt. Dieser soll dir deine Verletzungen bescheinigen, damit die Staatsanwaltschaft hierfür einen Beweis hat. Ohne einen ärztlichen Attest muss sich die Staatsanwaltschaft (und bei Erhebung einer Anklage auch das Gericht) auf dein Wort verlassen, d.h. sie müssen deinen Worten Glauben schenken. Das könnte bei möglichen entgegenstehenden Aussagen schwierig werden.
Auch deine Hose solltest du der Polizei zeigen (oder zumindest Fotos derselben) und die Hose auf jeden Fall bis zum Abschluss der ganzen Sache aufbewahren.
Wenn die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass sie genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage hat, dann erhebt sie diese nach § 170 Abs. 1 StPO. Dann wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, in der sowohl du als auch die anderen Zeugen aussagen müssen. Hier müssen natürlich alle die Wahrheit sagen, da sie sich ansonsten strafbar machen (mit Ausnahme des Täters, der "darf" vor Gericht und auch sonstwo ungestraft lügen, so viel er will).
Schadensersatz (Zivilrecht):
Während es im Strafrecht um die Beziehung Staat - Bürger geht und der Staat verbotene und mit Strafe bedrohte Taten abhandelt, geht es im Zivilrecht vereinfacht um die Beziehung Bürger - Bürger.
Von einer Anzeige bei der Polizei bekommst du weder Behandlungskosten beim Arzt oder die kaputte Hose ersetzt noch erhälst du ein Schmerzensgeld. Dass du einen Anspruch darauf hast, ist unstrittig. Aber das Strafgericht ist nicht dafür zuständig, dir einen Schadensersatzanspruch zuzusprechen. Natürlich hilft ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Täter sehr dabei, auch in einer zivilrechtlichen Klage zu gewinnen. Denn dadurch ist ja mehr oder weniger klar, dass der Täter wirklich deine Hose zerstört und dich verletzt hat.
Allerdings musst du, wenn sich der Täter weigert, zu zahlen, den Klageweg einschlagen. Das kann nervig sein, weil du dafür, um alles richtig zu machen, am besten einen Rechtsanwalt brauchst (du musst dir keinen Rechtsanwalt nehmen, aber mit einem RA hast du die Sicherheit, dass keine groben Fehler gemacht werden).
Es kann aber gut sein, dass der Täter, wenn du ihn angezeigt hast, dir die Hose bezahlt und eventuell auch noch ein Schmerzensgeld. Das wirkt sich für ihn nämlich meistens positiv auf das Urteil aus. Sollte er dennoch nicht zahlen, bleibt für dich nur der Weg über eine Klage. Dazu nimmst du dir einen Rechtsanwalt (den im Falle deines Obsiegens in dieser Klage übrigens der Gegner zahlt) und holst dir dein Geld.
Mein Rat an dich:
Bevor du den Täter anzeigst, fordere ihn nochmals dazu auf, dir die 70 Euro zu erstatten. Halte ihm dabei die Konsequenzen vor, die ihn treffen würden, sollte er nicht zahlen. Tue das aber nicht als Drohung, sondern sage ihm nur das, was ich dir hier geschrieben habe. Egal, ob er dir die 70 Euro dann zahlt oder nicht, du kannst ihn hinterher so oder so noch anzeigen.
Wahrscheinlich wird er auf deine Forderung sowieso nicht eingehen. Wenn er dann aber mal Post von der Polizei erhalten hat, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, wird er vielleicht etwas einsichtiger (und falls er sich einen Anwalt nimmt, rät dieser eventuell auch dazu, dir das Geld zu zahlen, um die Strafe zu mildern; außer der Anwalt will sowieso einen Freispruch erreichen und hofft auf Falschaussagen der übrigen Zeugen).
Du kannst ihn wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung anzeigen. Strafantrag - durch die Eltern - nicht vergessen.
Allerdings bekommst du die Hose dadurch nicht ersetzt. Dafür solltet ihr ein Adhäsionsverfahren beantragen oder unmittelbar beim Täter Schadenersatz einfordern.
nur wenn du es beweisen kannst.
Beweisen...muss der Anzeigende überhaupt nichts. Beweise suchen und sichern, das macht die Polizei.
Ja kannst du? In Verbindung mit deinen Eltern. In Bezug auf die Hose war das Sachbeschädigung.
Allerdings wirds schwer, wenn du keine Zeugen hast. Er hat schliesslich seine Freunde.
Fahrlässige Sachbeschädigung wird nicht bestraft. Es ist kaum anzunehmen, dass der Täter den Schaden an der Hose beabsichtigt hatte.