Kann ich gegen meinen Willen eingewiesen werden?


25.08.2020, 20:14

Ergänzung: Wenn das Auslegungssache ist, kann ich dann nicht vom Familiengericht etc. bestätigen lassen, dass ich in der Lage bin die Situation einzuschätzen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie alt bist du? Unter 14 müsste es sowieso gehen, da bist du medizinisch nicht mündig.

Ab 14 gibt es imner noch ein Problem: Deine Eltern können zumindest bedingt noch entscheiden.

In jedem Alter gibt es noch ein weiteres Problem: Du bewertest nicht selbst, ob du eine Gefahr für dich oder für andere darstellst. Das macht jemand anderes. Wenn dieser Jemand nicht deiner Meinung bist, geht es, soweit ich weiß.


anonymerdenu 
Fragesteller
 25.08.2020, 19:42

Ja, ich bin über 14. Und ich habe ein Gutachten von meiner Therapeutin, die das bestätigt, also ist das nicht meine persönliche Einschätzung. Aber ich verstehe das nicht ganz. Geht da das Sorgerecht vor, oder die Kinderrechte?

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OdyFour  25.08.2020, 19:45
@anonymerdenu

Puuh. Ich bin mir nicht sicher. Ein Jurist würde vielleicht sagen: "Das kommt drauf an".

Aber auch wenn du eingewiesen wirst, die Ärzte reden ja auch mit dir. Und du kannst denen das Gutachten ja vorlegen. Die werden dich nicht festhalten, wenn sie nicht müssen.

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Mit strafbar machen hat eine psychiatrische Klinik erst mal wenig zu tun. Und ja wenn du noch unter 18 bist, dann haben Eltern und Ärzte das Sagen. Ab 14 wird zwar, wenn die Einsichtsfähigkeit gegeben ist auch die Meinung des Kindes gehört. Aber ob die gegeben ist einscheidet eben ein Arzt. Gerade bei psychischen Krankheiten ne schwierige Sache. Dann wer solche Probleme hat will die in der Regel nicht sehen bzw tut sie ab.

Du musst auch keine Gefahr für andere sein, es reicht schon wenn du für dich eine bist. Und dazu gehörten bei weitem nicht nur Selbstmordgedanken. In eine Klink kommt man ja "weil was nicht stimmt" und das muss behoben werden.

Mal ein beispiel aus dem körperlichen Bereich: Du hast ständig Mandelentzündung. Auf Dauer nicht gut, aber auch erst mal nicht unbedingt lebensgefährlich. Dennoch ist eine OP machemal ratsam. Macht man dann ja auch. Oder man bricht sich den ARm. Sicher: man muss nicht operieren, es geht auch so. Nur wächst der Knoche dann halt wahrscheinlich nicht richig zusammen und der Arm ist "hinüber" lässt man dann auch machen. Nur sieht man bei körperlichen Sachen es leichter ein als bei psychischen Da gestehen sich leider nur wenige rechtzeitig ein, dass sie Hilfe brauchen

Ja, das ist schon möglich. So lange du minderjährig bist, haben deine Eltern ein Wörtchen mitzureden. Ab 14 allerdings ist man bedingt einsichtsfähig. Hier kann und muss dann der behandelnde Arzt entscheiden, ob du bereits die Tragweite dessen erkennen kannst, was es bedeutet, eine Behandlung einzuwilligen oder abzulehnen. Bestehen daran Zweifel, so wird die Entscheidung den Eltern überlassen. Erst ab 18 ist alles egal und du kannst uneingeschränkt über dich selbst bestimmen.

Das Problem bei der eingeschränkten Einsichtsfähigkeit ist, dass es kein wirkliches Messinstrument dafür gibt. Im Zweifel läuft es meist so: Die Eltern wollen eine Behandlung, der Arzt befürwortet das. Der minderjährige Patient ist dagegen. Allein weil er dagegen ist, sieht er anch Ansicht der Eltern und des Arztes die Notwenidgkeit nicht ein, insofern fehlende Einsichtsfähigkeit, also entscheiden die Eltern.

Ich muss aber einschränkend sagen, dass ich kein Psychiater oder Jurist bin. Gerade im Unterbringungsrecht gibt es einige Besonderheiten, die auch noch landesspezifisch sind. Ich erinnere mich allerdings an einen Fall in unserer Klinik, wo eine 16jährige sehr auffällig war, wenn auch nciht selbst- oder fremdgefährdend. Der Landkreisbeamte, der die Zwangseinweisung anordnen sollte, sagte am Telefon er brauche nicht kommen, da das Mädchen erst 16 sei und damit die Eltern uneingeschränkt über die Einweisung entscheiden könnten in so einem Fall. Das war in NRW

Ja, wenn du eine Gefährdung für dich selbst darstellst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik

anonymerdenu 
Fragesteller
 25.08.2020, 19:43

Ich habe in der Frage geschreiben, dass dies nicht zutrifft. So viel weiß ich auch, aber trotzdem danke.

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anonymerdenu 
Fragesteller
 25.08.2020, 20:10
@Amanda3811

Ich habe Probleme in der Schule und mein Vater möchte mich einweisen lassen. Ich war aber schon einmal stationär, und das hat bei mir alles nur verschlimmert, deshalb möchte ich das nicht.

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Die anderen antworten geben dir also schon eine gute Antwort. Ich wollte aber noch einen weiteren Fall Schildern. Sobald du einen Suizid versuch mit Betonung auf versuch startest und er schiefläuft. Dann wirst du angeklagt und man entscheidet über dich hi weg ob du ins Gefängnis kommst oder in eine Klapse. Da du laut dem Gesetzt dann nicht mehr zurechnungsfähig bist. Ich weiß das das jetzt nicht die Antwort war die du hören wolltest aber ich wollte einfach nur noch einen weiteren Fall schildern.

Guten Abend


anonymerdenu 
Fragesteller
 25.08.2020, 21:51

So viel weiß ich auch. Das war aber nicht meine Frage. Und ins Gefängnis kommst du nicht, da Suizid keine Straftat ist.

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