Kann ich ein Widerspruch an das Finanzamt per Mail versuchen?
Ist das möglich oder nein?
8 Antworten
Der Einspruch muss gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 AO lediglich schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt erfolgen.
Die AO, das oberste Steuergesetz, ist auf deiner Seite und macht es grundsätzlich möglich.
Beim Finanzamt heißt das Einspruch. Aber wie beim Widerspruch bedarf es einer händischen oder elektronischen Unterschrift. Wenn du den Einspruch per Mail verschicken willst, dann musst du ein unterschriebenes Schreiben als PDF übersenden.
Einfach eine Mail mit dem Text reicht nicht, weil da die Unterschrift fehlt.
Kann ich ein Widerspruch an das Finanzamt per Mail versuchen?
Ist das möglich oder nein?
Ja das ist problemlos möglich, BFH-Urteil vom 13.5.2015, III R 26/14, BStBl II S. 790
Hallo Lexleg,
Ich empfehle es schriftlich per Einschreiben, damit Du im Zweifel nachweisen kannst, dass Du fristgerecht Widerspruch eingelegt hast. 🙏💖
Einfach per Mail kann geleugnet werden, oder es kann ggf. als "ungültiger Widerspruch" ignoriert werden.
Schau im Netz nach ein paar Beispielen, wie Du Deinen Widerspruch formulieren kannst, und füge Deine Steuernummer hinzu, damit es gut zuzuordnen ist. 😊
es kann ggf. als "ungültiger Widerspruch" ignoriert werden.
Nein kann es nicht. Ein Einspruch per E-Mail ist genauso gültig, BFH-Urteil vom 13.5.2015, III R 26/14, BStBl II S. 790
Ja, du kannst auch hin gehen und es mündlich machen.
Sorry aber der Tipp ist unsinnig und kostet Geld
Wenn man seinen Einspruch via Elster.de übermittelt hat man sämtlich Nachweise die du nennst nämlich kostenlos.