Kann ich ein betriebsunfähiges auto das abgemeldet ist abschleppen?

10 Antworten

Nein, das wäre in diesem Fall nicht abschleppen sondern anschleppen. Wenn es auser Betrieb gesetzt ist, hat es im öffentlichen Verkehrsraum sowieso nichts zu suchen...

peterobm  18.06.2015, 12:23

Das ist auch kein ANschleppen, schlicht und ergreifend Schleppen; im Straßenverkehr wird zwischen Schleppen und Abschleppen unterschieden

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bambi2201  18.06.2015, 12:26
@peterobm

Herzlichen Glückwunsch, dann halt Schleppen. machts aber auch nicht weniger verboten und ändert an der Sachlage nichts...

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Nein, zwar gelten beim Abschleppen andere Regeln, die beziehen sich aber nur auf wer die Verantwortung über das Gespann hat. So gilt der abschleppende als Führer des Gespanns, der abgeschleppte braucht keinen Führerschein, muß nur mindestens 12 Jahre alt sein. (Bin nicht sicher, ob das noch gillt, aber "damals" hab ich das öfter mitgekriegt das so oft 17-jährigen das fahren beigebracht wurde, die fuhren dann mit eigener Motorkraft hinterher und das Seil war nur dazu da das legal zu machen).

Die Fahrzeuge des Gespanns müssen aber alle über eine Zulassung verfügen. Auch Anhänger brauchen Zulassung, Papiere und Kennzeichen.

Ohne Zulassung darf ein Fahrzeug noch nicht mal im öffentlichen Verkehrsraum geparkt sein!

Du hast also nur drei Möglichkeiten:

1. Aufladen (Autotransporter oder Transport Anhänger mit Zugfahrzeug das groß genug ist)

2. Polizeibegleitung und Verkehr absperren, dann entfällt die Zulassungspflicht da nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum.

3. vor Ort zulassen lassen

Der Gebrauch von roten Nummern ist eingeschränkt worden. Man kann die nicht mehr einfach jemanden überlassen. Ist ein Fahrzeug mit roten Nummern unterwegs, muß zumindest ein angestellter der Firma dabei sein der die roten Nummern zugeteilt wurden. Das alte "Fahren sie nach Hause und tun die die roten Nummern in die Post" ist somit nicht mehr möglich, und das ist auch gut so.

Auch Kurzkennzeichen gehen nicht mehr. Konnte man früher auf eigene Verantwortung ein Fahrzeug das man irgendwo anders gekauft hatte auch ohne TÜV selber überführen, so ist das nicht mehr möglich. Das Fahrzeug muß noch gültigen TÜV haben. Gab halt zu viele schwere Unfälle mit Schrottkarren (oft sogar ohne funktionierende Bremsen).

Vor Ort zulasen ist möglich, kostet aber viel Geld, vor allem wenn keine Werkstattausrüstung (Hebebühne, Bremsenprüfstand) vor Ort sind und das alles in mobiler Form herangeschafft werden muß.

  1. das Auto kann nicht gefahren oder gezogen werden. Das Auto muss angemeldet sein.
  2. ein kurzzeitkennzeichen ist möglich ,aber nur wenn der Wagen tüv hat .
  3. Rote Kennzeichen gehen.

lass dich nicht bequatschen. Dein Pkw kann so nicht gezogen oder abgeschleppt werden

lass dich von der Polizei begleiten. So habe ich das gemacht, als mein gestohlenes Auto wiedergefunden wurde. Da ich es auch bei der Haftpflichtversicherung abgemeldet hatte, hätte ich nicht am Straßenverkehr  teilnehmen dürfen. Um es aber vom Fundort, dort war auch noch Halteverbot, zu entfernen, ging offensichtlich alles.

Wenn dein Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist, dann darf das auch nicht mit einem roten Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.

Abgesperrte Straßen sind aber keine Straßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Frage also bei der Polizei nach oder lass es als Ladung auf einem Abschleppwagen transportieren.


Also im Jahr 1997 ging es so!

Und zwar muss der Fahrzeugführer ein Klasse 2 Führerschein haben Also LKW mit Hänger und der Wagen der hinten dran kommt muss das Kennzeichen vom vorder Auto dran haben also das hintere! Und dann darf nur mit Abschleppstange abgeschleppt werden dann zählte der hintere Wagen als Anhänger!

Aber ob das heute noch so ist kann ich dir nicht sagen!