Kann ich die DB verklagen weil sie einfach den Zug ohne Grund angehalten hat und dann Umgekehrt seit und dann 13 Fahrgäste am Arsch der Welt stehen lassen hat?
kann ich zumindest mein Geld von meinem Ticket zurückfordern
4 Antworten
Verklagen schon mal gar nicht, da keine Straftat vorlag.
Ob sie wirklich ohne Grund angehalten hat, glaube ich kaum. Selbst wenn der Lokführer einfach keine Lust mehr hatte, wäre es ein Grund. Ich gehe aber mal davon aus, dass der Grund schon etwas mehr Gewicht hatte.
Spielt aber auch keine Rolle, wenn du dein Ziel verspätet erreicht hast, kannst du von deinen Fahrgastrechten Gebrauch machen und erhältst - je nach Ticket und Umfang der Verspätung - eventuell einen Teil des Geldes zurück.
Beim Ausfüllen des Formulares solltest du aber einigermaßen verständlich schreiben. Wenn du denen mit so einem Wortwirrwarr kommst, wie in deiner Überschrift, landet eine Antrag unter Gelächter und Fragezeichen im Papierkorb.
Verklagen kannst du deinen Nachbarn weil dir sein Pullover nicht gefällt, erfolgreich wirst du damit nur nicht sein.
Wenn du noch am A der Welt stehst wird es schwierig aber versuch es dann findest du heraus ob du es kannst.
Wegen was genau möchtest du sie verklagen? ordnungswidriges Wenden ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Straßenbahnen haben Wendeschleifen.
Ein Zug wendet nicht, der Lokführer nimmt die andere Lok/ Steuerungswagen und wechselt dadurch die Fahrtrichtung. Hat der Zug keine Zweite Lok, wie Güterzüge wird um gekuppelt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Drehscheibe
war vielleicht ein kleiner Zug, gebaute Infos haben wir nicht.
Ja ne Drehscheibe. Da passt aber nur 1 Lok drauf kein Zug. Und die gibts gewöhnlich im Betriebshof, nicht am Gleis. Da wird abgekuppelt vorbeigefahren wieder angekuppelt. Nicht erst zum Betriebshof gefahren.
Ich sparendes mit dir das zu erklären sonst fällt sie noch aus das auf gleisen die STVO und der Bußgeldkatalog gar nicht gilt.
Mir musst du das nicht erklären, Wir haben drei Scheine im Haus, ich eine für die ganz großen. Meine Männer für ne Nummer kleiner.
Daher nochmal Straßenbahnen wenden, wobei der Fahrer in seiner Kabine bleibt. Loks setzen über mind. 2 Weichen um. bzw Der Lokführer nimmt den Steuerwagen.
Auf dem Bahngleis wird nicht gewendet, egal ob das Betriebsgleise sind oder Auf Strecke.
Never.
Verklagen nein,
https://www.bahn.de/service/fahrplaene/fahrgastrechte
Hier steht wie du an dein Fahrgeld kommst
natürlich kann die DB Verklagt werden