Kann ich dagegen einen Widerspruch einlegen? "Zustellungsurkunde"?
Hallo,
ich bin vor einer Weile in ein anderes Bundesland gezogen und dazu verpflichtet meinen Wagen dementsprechend umzumelden, welches ich seit heute noch nicht getan habe, zwecks eigener Faulheit und Corona, da man nicht einfach so spontan hingehen kann, sondern vorher ein Termin online machen muss. Einen Termin wollte ich vor 2 Wochen wahrnehmen, bin allerdings zu spät gekommen, weshalb die Behörden dort mich nicht mehr rein ließen und ich einen neuen Termin über das Onlineportal machen musste. Der ist jetzt am kommendem 02.06.
Das ganze habe ich jetzt, um ehrlich zu sein, ziemlich lange auf mir sitzen lassen und das ist auch schon seit mehreren Monaten überfällig gewesen. Zeit hatte ich genug, aber leider wurde mir die Faulheit zur Verhängnis und ich hatte nie Bock drauf gehabt, weshalb ich jetzt vom Bürgermeister ein bösen Brief bekommen mit dem Betreff "Gegen Zustellungsurkunde"
Da steht drin, dass ich in 10 Tagen ein Zwanggeld von über 250 Euro zahlen soll und wenn ich dem nicht nachkomme, folgen noch härtere Maßnahmen.
Drin geschrieben vom Außendienstminister steht "Das bedeutet, dass ich Außendienstmitarbeiter beauftragen werde, das/die amtlichen Kennzeichenschilder zu entstempeln.
ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anstelle des Zwanggeldes eine Ersatzzwangschaft anordnen. Die durch die Anwedung der Ersatzzwangshaft entstehenden Konsten einschließlich der Verpfelgungskosten sind ebenfalls von ihnen zu erstatten.
Ich will klar ausdrücken, dass mir meine eigene Schuld bewusst ist, aber nichts desto trotz lebe ich selber zur Zeit von sozialen Leistungen (ALG1) und das Geld habe ich nicht über... Das was ich monatlich habe, reicht mir gerade so, um über die Runden zu kommen und hoffe hier auf einen Rat.
Wart ihr schon mal in ähnlichen Situationen und ist ein Widderspruch hier sinnvoll ?
Bedanke mich schon mal im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen :)
4 Antworten
Gelsenkirchen?
Dann geht das sogar online.
https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/i-kfz.aspx
was auch immer gut ist, ist dort anzurufen, am besten mit dem/ der Sachbearbeiter/in. Überlege dir plausible Gründe (nicht faulheit:)auch wenn das entwaffnende ehrlichkeit ist), die können dann, wenn man vernünftig und mitarbeitend mit denen spricht, und wenn du zeigst, daß du weißt, wo dein platz ist, die frist verlängern
klar, E-mail tut es auch. Ruf die zentrale Nr an und frag bei dieser Angelegenheit (wenn vorhanden, Aktenzeichen nennen) nach der E-Mail Adresse des zuständigen Sachbearbeiters. Probier die E-Mail orthografisch und stilistisch korrekt zu schreiben, und bedanke Dich am Ende vor der Grußformel. Viel Glück!!!
Die Lösung ist doch so unendlich einfach: Der Termin ist in 7 Tagen - 10 Tage hast du Zeit. Nimm den Termin wahr, erledige es und alles ist gut. Solltest den Brief schon länger haben, teile mit, dass du bereits einen Termin an Tag X hast, dies jedoch früher aufgrund Terminzwang nicht möglich ist.
Ok Danke, du hast mir sehr geholfen und sehe endlich Licht am Ende des Tunnels. Wünsche dir und deiner ganzen Familie viel Gesundheit :)
Hat man dir das Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt? Nach einer Zwangsmittelandrohung würde erst noch die Festsetzung kommen.
Also den Termin wahrnehmen und gut ist.
Hallo eureg. Das halte ich in der Tat für eine sehr gute Idee. Glaubst du, eine E-mail würde auch ausreichen ? Ich werde bei Telefonaten oder generell zu fremden Personen ziemlich nervös