Kann der Partner nach einer Trennung die Geschenke zurückfordern?
Hallo Zusammen,
ich habe mich am Mittwoch letzter Woche von meinem Freund getrennt, wir waren fast ein Jahr zusammen und jetzt möchte er, die Brille, den Laptop und sein Sofa zurückhaben. Das mit der Brille habe ich noch nicht so ganz verstanden, denn er braucht meine Sehstärke nicht und den Laptop habe ich zur Hälfte sogar mitbezahlt. Aber es kommt jetzt noch hinzu, dass "Freunde" von uns ihm den Flo ins Ohr gesetzt haben, dass die Sachen die ich von ihnen geschenkt bekommen habe, das er sie kaputt machen soll und eine Waschmaschine, die ich bekommen habe, weil ich einen Abend auf die Kinder der besagten Freunde aufgepasst habe, soll er auch aus meinem Keller holen. Ich habe noch öfter auf diese Kinder aufgepasst, unentgeltlich. Was soll ich nur tun?
21 Antworten
Zunächst solltest du dein Heim vor einem unautorisierten Zugriff von seiner seite schützen also Schlösser austauschen. Gegenstände und sachen, die eindeutig ihm gehören, solltest du gesondert bereitstellen, damit er die abholen kann.
Trüher gab es einmal das sogenannte "Kranzgeld" - damit waren Geschenke gemeint, die im Rahmen einer Verlobung - also dem Versprechen auf eine Heirat hin - gemacht wurden. Bei einem Bruch wurden diese Sachen dann aufgeteilt oder zurück gegeben.
Diese etwas veralteten Prozeduren sind ja eigentlich nicht mehr up to date - aber der Fairness halber sollte man sich da gütlich einigen - rechtlich kann er auf Schenkungen keine Ansprüche erheben - also überlasse ihm doch zum Beispiel das Sofa und gebe ihm für den Laptop die Hälfte des gegenwürtigen Marktwertes eines solchen gebrauchten Gerätes gibst - das dürfte nicht mehr allzu viel seine.
Die Waschmaschine war ein Geschenk für eine Gegenleistung von dir - also hat er da keinerlei Besitzansprüche drauf - das wäre nur eine billige Rache, um dir eure Trennung zu vergelten und dir im nachhinein Probleme zu bereiten.
Er hatte schließlich auch eine Menge von eurer Beziehung profitiert und dich auch nicht für alle möglichen Zuwendungen und Ausgaben deinerseits bezahlt. Eine Beziehung - also keine Ehe - im nachhinein "abzurechnen" ist einfach nur geschmacklos und entsteht aus gekränktem Stolz heraus - das solte er sich doch enmal klar machen. Und rechtswidrige Übergriffe sollte er in Erinnerung an die doch sicherlich auch schöne Zeit vesser nicht begehen - denn diese werden ihn dann immer auf dem Gewissen lasten. MfG EmoDoc
Ob es nur aus gekränktem stolz ist, wage ich zu bezweifeln.
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation und werde die Möbel, welche ich alle gezahlt habe, bei Bedarf aus der Wohnung Klagen, da sie keine Arbeit hat (was sie zu keinem schlechteren Menschen macht) und ich die Wohnung mit neuen Möbeln in einem hohen 5 Stellungen Betrag komplett neu eingerichtet habe, werde ich diese mit Sicherheit nicht dort lassen. Zudem steht es auch in Abhängigkeit dazu wie die Trennung abläuft und welche Gründe dafür da sind.
Ich muss sowieso die Türe tauschen lassen vom Bauverein... da sie nicht unbedingt einbruchsicher ist.
Für die besagten Freunde wird es sich nicht lohnen, die Waschmaschine zurückzufordern... sie stammt aus einer Wohnungsauflösung und ist daher nicht mit irgendeiner Quittung zu belegen.
Das Sofa kann er gerne zurückhaben, ich überlasse es ihm mit freuden, da er dann keinen Grund mehr hätte mich aufzusuchen...
"Kranzgeld" - damit waren Geschenke gemeint, die im Rahmen einer Verlobung - also dem Versprechen auf eine Heirat hin - gemacht wurden.
Irrtum - beim Kranzgeld (§ 1300 BGB, bis 1998) ging es um eine Kompensation des Schadens, der durch einen gewährten Vorschuss auf die ehelichen Freuden entstanden ist. Eine Frau, die nicht mehr "neu und OVP" war, hatte früher auf dem Heiratsmarkt gewisse Nachteile.
Was Du meinst steht heute noch in § 1301 BGB.
Sachen die du bezahlt oder geschenkt bekommen hast gehören DIR und dürfen von ihm auch nicht entwendet werden! Sachen die Ihr gemeinsam angeschafft hat müssen aufgeteilt werden, also einer müsste den anderen auszahlen! Zerstört er Dinge von dir oder weigert sich sie rauszugeben (egal ob er oder andere sie dir geschenkt habe usw) kannst du ihn deswegen anzeigen.
Mache einen "Schnitt"und gib ihm seinen Krempel wieder,dadurch wirst du auch daran erinnert,wie "kleinlich "er doch in Wiklichkeit war,und die Trennung fällt nicht gar so schwer.Wenn er die Sachen wirklich zerstören sollte,zeigt sich noch ein schlechter Charakterzug von ihm.Besser du erfährst es jetzt als später,was dich nochmehr verletzt hätte.Natürlich tut es ver...dammt weh,aber glaub mir,erstens gehört auch so eine Erfahrung zu unsem Leben und Zweitens macht sie dich stärker.Schau nach vorne und nicht zurück.Das Leben lässt sich nur Vorwärts verbessern,was war ist vorbei.Ich wünsche Dir viel Kraft und Glücklichere Tage in der Zukunft.
beim laptop seid ihr beide besitzer, von daher kann einer diesen behalten und er andere bekommt seinen anteil ausgezahlt.
die waschmaschine geht ihn nichts an, das ist dein besitz, wenn die freunde dies zurückhaben wollen, müssen sie diese selbst zurückfordern, das geht aber nicht einfach nur weil ihr euch getrennt habt. den sie werden diese ja nicht nur aufgrund eurer beziehung geschenkt haben.
generell ist es so, das das was man mitgebracht hat bei der trennung wieder jeweils wieder in den besitz der person zurückgeht.
also wenn du schreibst von seinem sofa schreibst, das musst du es rausgeben.
die brille wird einfach nur aus rache sein.
Was den Laptop angeht, habe ich ihn bereits ausgezahlt... wir hatten da eine Vereinbahrung...
Ich möchte nachdem ich deine Frage gelesen habe nur etwas Moralisches anmerken: Durch so einen Streit bzw. solche Trennung sieht man in deinem Fall ganz klar was das für ein Mensch ist mit dem du einst zusammen warst.Ich finde das eine miese menschliche Nummer von ihm.Einst wart ihr voller Liebe und intim zusammen und jetzt geht es ihm nur um Besitz und Geld und fordert dies mit drohenden und unkorrekten Methoden ein! Diese Freunde von ihm sind ja das allerletzte finde ich. Ich glaube es lohnt nicht diesem Menschen nachzutrauern, Du hast doch jetzt seinen wahren Charakter gesehen!!! Für die Klärung ggf.juristische Klärung(?) eures beschriebenen Sachverhaltes wünsche ich alles Gute zu Deinen Gunsten!
ja es hat sich herausgestellt, dass er nicht unbeding die beste wahl war....