Kann der Frauenarzt mich einfach so rausschmeißen?
Ich hatte eine Bewertung geschrieben gehabt die sehr objektiv und formal war. Ich hab neutral gesagt was gut ist und was nicht. Dem Arzt hat die nicht komplett positive Bewertung nicht gefallen und mir eine weitere Behandlung verweigert. Darf er das?
17 Antworten
ja das darf er. wenn er meint, dass das vertrauensverhältnis gestört ist, kann er eine weiter behandlung verweigern, solange kein medizinischer notfall vorliegt.
Offenbar hat er sich getroffen gefühlt. Da er vermutlich eine lange Warteliste hat, sah er keinen Grund, dich weiter zu behandeln - er darf sich seine Patienten aussuchen.
Ich halte es übrigens für unfair, jemanden negativ zu bewerten, ohne die Person vorher darauf angesprochen zu haben.
Selbstverständlich. Bei Notfällen darf er natürlich die Behandlung nicht verweigern, aber davon abgesehen kann er Dich auch zu einem anderen Arzt schicken.
Ein Arzt ist AUCH ein freier Unternehmer, der selbst bestimmt, mit wem er in Geschäftsbeziehung stehen will.
Du warst ja offensichtlich mit seinem Angebot nicht zufrieden. Dann solltest du dir jemand anderen suchen.
Du hast die freie Arztwahl und musst weder bei deinem alten Arzt noch bei deinem neuen Arzt begründen, warum du wechselst.
Der Arzt kann die Behandlung eines Patienten ablehnen (ausser bei einem Notfall), wenn das Arzt-Patientenverhältnis gestört ist. Begründen muss er das ebenfalls nicht. Er kann dich einfach bitten, die Praxis nicht mehr zu betreten. Damit macht er von seinen Recht gebrauch, dir ein Hausverbot zu erteilen.
Da du nur in der Praxis behandelt werden kannst, entspricht die Aussage des Arztes einem Hausverbot.
Hat er ja nicht getan. Sie sagten lediglich dass sie mich mit weiter behandeln und mehr auch nicht