Kann das Gehalt nach der Heirat gepfändet werden?
Hallo Community, heute habe ich eine Frage, die mir wirklich sehr wichtig ist:
Kann das Gehalt gepfändet werden, wenn ich heirate???
Es bestehen Verbindlichkeiten, die aus einer in Konkurs geratenen Firma bestehen. Diese entstanden in den 90er Jahren; also längst vor der Eheschließung.
Was geschieht, wenn man nun heiraten möchte? Das eigene Gehalt beträgt ca. 1000,00 Euro brutto; bei Steuerklasse 5 würden dann ca. 600,00 Euro Netto verbleiben.
Nun möchte man gern heiraten. Der zukünftige Ehepartner verdient ca. 1900,00 Euro netto im Monat bei Steuerklasse 3.
Frage 1: Können unter diesen Umständen Verbindlichkeiten gepfändet werden, obwohl die Schulden vor der Eheschließung entstanden sind?
Frage 2: Kommt hier dennoch der Selbstbehalt in Frage, trotz der Eheschließung und des gemeinsamen Einkommens?
Im Haushalt leben 2 Kinder; ein gemeinsames, eines wurde in die Ehe mitgebracht. Weiterhin gibt es ein unterhaltspflichtiges Kind aus erster Ehe vom Mehrverdiener.
Vielen Dank bereits im Voraus für Eure aussagekräftigen und sicheren Antworten.
Ich grüße Euch freundlich!
4 Antworten
Zur ersten Frage "nein" Das Gehalt kann nicht gepfändet werden. Aber bitte aufpassen dass ihr eure Konten getrennt haltet (sofern eine Kontopfändung existent ist oder droht). Ist es ein Gemeinschaftskonto wird nicht mehr unterschieden für wen das Geld ursprünglich bestimmt war (auch kann man bei einem Konto mit zwei Inhabern kein PSK führen und hat demnach nicht mal mehr Anrecht auf den Freibetrag!) Zur zweiten Frage - da braucht du noch nen anderen Fachmann zur Antowrt ;)
Vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen!
Bei dem Schuldner kann selbstverständlich auch nach der Heirat gepfändet werden. Der Ehegatte des Schuldners bleibt außen vor, da er damit nichts zu tun hat. Ein Nettoeinkommen von 600 Euro ist jedoch vollkommen unpfändbar (bei zwei vorhandenen Kindern sowieso).
Vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort!
Deine kommende Ehe hat nichts mit vergangenem zu tun,außerdem besteht eine Unterhaltspflicht,niemals...
Danke Dir!
Zu 1) ES kann der Ehepartner niemals gepfändet werden, denn es sind ja Deine Schulden und nicht die des Ehepartners.
2) Der Selbstbehalt kommt immer in Frage, klar. Bei Deinem geringen Nettoeinkommen kann Dir auch niemals etwas gepfändet werden, da Du weit von der Pfändungsfreigrenze entfernt bist.
Richte Dir ein P-Konto auf Deinen Namen ein und komme bloss nicht auf die Idee eines Gemeinschaftskontos. Haltet Eure Konten strikt getrennt. Dann ist alles "im grünen Bereich"
Vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mir sehr geholfen.