Haftet Einkommen von Ehepartner für Schulden?
Hallo habe Schulden bei 10 Gläubiger insgesamt in Höhe von 8.000€ ca. Meine Frage wäre, wenn meine Ehefrau demnächst ein Einkommen in Höhe von 2000€ netto verdient und ich ein Einkommen von 800€ netto ob davon etwas gepfändet werden kann? Die Schulden sind alle meine eigenen Schulden und bis auf einen davon alle vor der Ehe (und das andere zwar während der Ehe aber nicht mit der Ehe bzw Haushalt zu tun und keiner der Schulden hat etwas mit Bank oder Kredit zu tun) wir haben auch kein gemeinsames Konto.Also könnten Gläubiger von ihrem Einkommen oder Konto etwas pfänden obwohl Sie mit den Schulden nichts zu tun hat? Verdiene ich wiederum mit 800€ Netto viel genug, so dass davon etwas gepfändet werden kann? Ich wäre für jeden Ratschlag dankbar.
6 Antworten
Bei den Einkünften (2800 Euro mtl.) halte ich es für Unsinn eine Privatinsolvenz anzumelden oder Gedanken über Pfändungennzu machen. Viel mehr würde ich die raten mit den Gläubigern in Kontakt zu treten und Vergleiche einzubringen um die Forderungen monatlich abzuzahlen. Aus meiner Sicht sind 8500 EUR nicht unüberschaubar.
Biete deinen Gläubigern über eine Schuldnerberatung einen Vergleich an und sie werden gewiss auf einen Anteil verzichten, aber nicht zu reagieren und Gedanken darüber zu machen, ob und bei wem gepfändet wird, ist total irrsinnig bei den Verhältnissen, denn so wird es nie weniger sondern mehr werden und Titel sind bis zu 30 Jahre vollstreckbar. Tu dir und deiner Frau einen Gefallen und zahlt den Mist innerhalb eines Jahres ab, dann sind alle erleichtert und zufrieden.
wenn ihr Gütertrennung habt, dann nicht, sonst ja, wenn es zur eine Klage kommt, wir meist ein Einkommen Nachweis der im Haushalt lebende Persone verlangt, und da wird deine Frau mit hinzu gezogen, die Konten spielen da auch eine Nebensache, (wie viel drauf ist) als ist das gesamt Einkommen 2800 €
selten, das merken der/die Gläubiger
Aber das Einkommen erzielt Sie ja zurzeit noch nicht.Im Moment beide erwerbslos noch
dann macht weiter so, mit H4 zu leben, wer Schulden Vorsätzlich macht, sollte diese schnellsten auch begleichen
Ich hab nach Fakten gefragt wollte nicht einen Moralpostel danke trotzdem 😉
Ja. Ehepartner haften gesamtschuldnerisch. Ferner kann dein ganzer Verdienst gepfändet werden, weil deine Ehefrau dich ja unterhalten kann.
Soweit ich weiß ist deine Ehefrau von den deinen Schulden VOR der Ehe nicht betroffen.
Das habe ich aus gelesen, aber warum gibt es dann z.b eine Pfändungstabelle wo z.b bei 2 Personen Haushalt ab bestimmten Einkommen ein bestimmter Betrag pfändbar wäre?
Der gilt nur für Schulden die während der Ehe aufgekommen sind.
Wie sind den die Schulden entstanden?
Jugensünden halt handyverträge,Fitnessgebühren schwarzfahren
ok
Kann man den im Nachhinein also jetzt eine Gütertrennung machen?