Kann das Finanzamt ohne Ankündigung pfänden?

4 Antworten

Ohne Ankündigung pfändet das Finanzamt nicht. Wenn du da offene Forderungen hast, sprich dort wegen einer Ratenzahlung vor. Anderenfalls - wenn die Vollstreckung fruchtlos ist - beantragt das Finanzamt das Gewerbeamt eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit auszusprechen (§ 35 GewO).


anTTraXX  03.05.2024, 18:52

Doch tut es sogar sehr häufig

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Kann das Finanzamt ohne Ankündigung pfänden?

Ja kann es. Der Steuerbescheid bzw. die Steueranmeldung ist ausreichend um daraus vollstrecken zu können.

In aller Regel gibt es vorher aber eine Mahnung und eine Ankündigung der Vollstreckung. Das ist aber keine Pflicht.

Wenn ich meine Miete und monatliche Ausgaben nicht zahlen kann, kann ich meiner selbständigen Tätigkeit, die ich im Homeoffice erledige, nicht nachkommen.

Da die Steuern ja nicht aus dem Nichts entstehen und du musst vorher entsprechende Einnahmen (für die Umsatzsteuer) oder Gewinne (für die Einkommensteuer) gehabt haben. Wenn du natürlich dann dafür nichts zurück legst, bist du einfach nur ein miserabler Geschäftsmann.

Dann ist nicht die Pfändung des Finanzamts schuld, sondern du selbst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Kann das Finanzamt ohne Ankündigung pfänden?

Im Verzugsfall, ja.

Wenn ich meine Miete und monatliche Ausgaben nicht zahlen kann, kann ich meiner selbständigen Tätigkeit, die ich im Homeoffice erledige, nicht nachkommen.

Falsch.

Wenn du schon deine Miete nicht zahlen kannst, bist du ganz einfach auch nicht selbstständig.

Das wird dann ein Kreislauf, weil ich dadurch keine Einnahmen haben kann.

Nein, sondern es ist keine Selbstständigkeit, aber Selbstbetrug.

Kann das Finanzamt ohne Ankündigung pfänden?

Pfändungen erfolgen auf Gerichtsbeschluss und werden durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt.

Wenn ich meine Miete und monatliche Ausgaben nicht zahlen kann,...

Wirst Du, nach spätestens drei Monaten von deinem Vermieter die Kündigung erhalten.

kann ich meiner selbständigen Tätigkeit, die ich im Homeoffice erledige, nicht nachkommen.

Solltest Du deine Selbstständigkeit aufgeben bzw. Gewerbe abmelden und Dir besser einen Job mit geregelten Einkommen suchen.

Das wird dann ein Kreislauf, weil ich dadurch keine Einnahmen haben kann.

Das ist der klassische Weg! Kein Job = kein Geld = keine Wohnung = Obdachlosigkeit.


Geochelone  03.05.2024, 16:54

Bei uns in Berlin haben die Finanzämter eigene Vollstreckungsbeamte für öffentlich-rechtliche Forderungen.

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FordPrefect  03.05.2024, 16:56
Pfändungen erfolgen auf Gerichtsbeschluss und werden durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt.

Das wäre bei zivikrechtlichen Forderungen korrekt, aber nicht bei Forderungen aus öffentlich-rechtlichen Bescheiden. Die sind sofort direkt vollstreckbar.

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PatrickLassan  03.05.2024, 16:56
Pfändungen erfolgen auf Gerichtsbeschluss und werden durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt.

Finanzämter benötigen wie andere Behörden auch keinen Gerichtsbeschluss, um pfänden zu können. Grundlage für die Pfändung ist in diesem Fall ein Steuerbescheid, den Finanzämter selbständig vollstrecken können. § 249 ff. Abgabeordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/

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