kann arbeitgeber mich zwingen urlaub 2 wochen am stück zu nehmen?

9 Antworten

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

"Nur für den gesetzlichen Urlaub gilt das Stückelungsverbot des § 7 Abs. 2 BUrlG. Eine dagegen verstoßende Urlaubsgewährung ist unwirksam. Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub „zusammenhängend“ zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG.

Nach herrschender Auffassung reicht ein bloßer Wunsch des Arbeitnehmers für die Zulässigkeit einer Stückelung nicht aus."

Urlaub dient der Erholung; deshalb sollte er auch zusammenhängend genommen werden.

M.E. ist das alles jedoch eine Frage der Absprache, wahrscheinlich wird Deine Chefin einen guten Grund haben, Dich darauf hinzuweisen - und 2 Wochen am Stück sind doch nur 10 Arbeitstage...bleiben doch noch 12 ;-)

Also "zwingen" ist ein harter Begriff.

An sich aber gilt, dass Urlaub zur Erholung genutzt werden muss/soll. Wenn du aber immer nur einzelne Tage nimmst, dient das nicht zur Erholung.

Hat was damit zu tun, dass du richtig von der Arbeit und dem Stress abschalten kannst. Folglich bist du gesünder und fällst weniger aus.

Ja, das darf sie. Urlaub ist, wenn möglich, am Stück zu nehmen.

Meiner Erfahrung nach ist es Verhandlungssache. Es spielen laut Gesetz schließlich auch Gesichtspunkte eine Rolle, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Nur Urlaub am Stück nehmen zu können, führt beispielsweise bei Menschen, die eine Fernbeziehung führen, gerne die ein oder andere sportliche oder kulturelle oder politische Veranstaltung besuchen bzw. auf solchem Gebiet selbst aktiv sind - und ja, das ist voll und ganz legitim und bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers - zu erheblichem Organisationsstress, wenn dafür ausschließlich das Wochenende zur Verfügung steht. Inwiefern dies dann der Erholung zuträglich ist, ist mir schleierhaft. Im Übrigen halte ich das Argument der besseren Erholung bei längerer Urlaubsdauer und dafür seltenerem Urlaub generell für fragwürdig. Es scheint mir da vielmehr der Gesichtspunkt der einfacheren verwaltungstechnischen Handhabung eine Rolle zu spielen. Außerdem gibt es immer wieder Kollegen, die mit kindischem Neid reagieren, wenn jemand gerade in Urlaub geht, während sie arbeiten. Man möchte Unruhe im Betrieb vermeiden - nur: wer in einem solchen Fall für die Unruhe verantwortlich ist, das ist eine andere Frage. Wir leben in einer Zeit, in der es doch möglich sein sollte zu akzeptieren, dass verschiedene Lebensentwürfe bestehen. Ob wir diesem Anspruch gerecht werden, zeigt die gelebte Praxis.

Deine Chefin hat recht. Um einen wirklichen Erholungseffekt zu haben, ist es in den meisten Tarifverträgen so geregelt, dass mindestens 2 Wochen zusammenhängend zu nehmen sind.

nicht Tarifvertrag, sondern Bundesurlaubsgesetz.

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