Muss ich 2 Wochen Urlaub am Stück nehmen?
Heo, heute kam eine Mail bei der Arbeit, nach der man 2 Wochen des Jahresurlaubs am Stück nehmen muss. Aber ist es nicht eigentlich egal, wann ich meinen Urlaub nehme, solange ich den bis zum Ende des Jahres aufgebraucht habe?
Ich bin nämlich nicht der, der sich mehrere Wochen nimmt, sondern eher mal hier ein langes Wochenende, dort mal 5 Tage usw. Nur um Weihnachten werden es bedingt durch die Feiertage mal mehr, aber eben auch keine 2 Wochen.Wie sieht das rechtlich aus?
3 Antworten
Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass an mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen Urlaub zusammenhängend genommen werden muss (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Dabei wird von einer Sechs-Tage-Woche ausgegangen.
Genau, bei ca. 50 Wochenenden willst du dir die Rosienen picken, darum sollst du ja min, 2 Wochen am Stück nehmen, wegen deiner Kollegen.
ich wusste nun nicht, dass es ein Gesetz dazu gibt, aber es ist einfach kolegial, ich hatte einen Kollegen, der sich oft die Wochenenden lang gemacht hat, was dazu führte, dass ich nicht drei Wochen nehmen konnte. Also, Gesetz hin oder her, es ist auch für das Betriebsklima besser.
Ich verstehe schon was du meinst - es muss aber nicht schlecht fürs Betriebsklima sein.
In meiner ersten Firma und als ich Single war habe ich genau so meinen Urlaub genommen, vollkommen entgegen der gesetzlichen Bestimmung - aber wo kein Kläger, da kein Richter. Dies kam den Kollegen sogar eher entgegen, denn hätte ich eine ganze Woche im Sommer haben wollen, hätte ein anderer in der Woche nicht gedurft - mal ein Freitag Überschneidung war aber in der Firma kein Problem und für mich als Festivalgänger ideal.
Außerdem habe ich im Gegenzug sehr gerne rund um Ostern oder Weihnachten gearbeitet, damit die Kollegen, deren Familie weiter weg wohnte, diese auch länger besuchen konnten.
Sowas könnte also durchaus in Ordnung sein für die Kollegen - muss halt ein beidseitiges Geben und Nehmen sein.
Laut Bundesurlaubsgesetz: ja musst du.
Das hat weder was mit dem Rosinen picken zu tun, noch mit der Rücksicht auf Kollegen, sondern ist ganz einfach eine Vorgabe des Bundesurlaubsgesetzes.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html