Käufer sagt erst zu und dann ab, ist das überhaupt erlaubt?

4 Antworten

Du kannst ihn jetzt möglicherweise verklagen auf Einhaltung des Kaufvertrages.
Hilft dir aber nicht weil das nur nervig und aufwendig ist.

Mach einfach das Reserviert wieder weg und guck ob ein anderer das auch will. Spart dir jede Menge Zeit und Kraft.

lunesib7 
Fragesteller
 20.01.2024, 01:22

Habe ich auch nicht vor, aber es ist halt nervig, wenn jemand erst zusagt, ganz arg dahinter ist, dass er es auch möchte und dann auf einmal doch nicht und sich die Person nicht mal mehr selbst meldet.

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Yomo81  20.01.2024, 14:09
@lunesib7

Ja ist es stimme ich dir voll zu deshalb verkaufe ich da gar nichts.

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Ist das überhaupt rechtens?

So, wie Du das geschildert hast, kam ein beidseitig verpflichtender Kaufvertrag zustande. Die Frage ist nur, ob das so belegen kannst oder nicht.

Als erste Maßnahme solltest Du Deinen Kunden in Zahlungsverzug setzen. ...und zwar so, dass Du es im Zweifel auch belegen kannst.

Wenn es anders gelaufen sein sollte, ist diese Antwort natürlich nicht zutreffen!

Du kannst darauf bestehen, aber wäre einfach zu viel Stress.Verkauf es doch einfach anderweitig.

lunesib7 
Fragesteller
 20.01.2024, 01:24

Für einen Kaufvertrag muss nicht zwingend Geld fließen

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Nein, aber so ist das Leben...