Jugendlichen die nichts nach der Schule machen?

Was sollten sie machen? Was meinst du?

Meine Freundin hat gesagt dass das Jugendamt zu mir nach Hause kommt und mich zwingen würde etwas zu machen

Wenn du was nicht machst????

Zur Fachoberschule gehen, oder eine Ausbildung machen, da Schulpflicht bis 18 Jahre alt ist und ich nichts mache

5 Antworten

Bis sie 25 sind sind die Eltern unterhaltspflichtig. Das heißt wenn die Eltern das so hinnehmen, passiert erstmal nichts. Nach 25 können sie beim Arbeitsamt Hartz 4 beantragen und Leistungen generell, auch für eine Wohnung.

Wenn sie bis dahin nichts auf die Beine gestellt bekommen haben, kommen sie in die Maschinerie vom Arbeitsamt und Jobcenter. Gegebenenfalls wird auch das Geld gestrichen oder sie müssen Jobs annehmen, die keiner machen will, wie Zeitarbeit oder Putzen oder sie landen auf der Straße, wenn sie da nicht mitmachen.

Meine Antworten gelten gerade übrigens für Deutschland. Es dürfte in anderen Ländern aber ähnlich sein.

Wenn du noch keine 18 bist, besteht Berufsschulpflicht. Das heißt, auf irgendeine Schule musst du gehen. Wenn du den Hauptschulabschluss hast, kannst du auf eine Schule gehen, auf der du die mittlere Reife nacholst. Wenn du den Realschulsabschluss hast, kannst du auf eine Schule gehen, auf der man das Abi nachholt oder die Fachhochschulreife macht.

Wenn du einen Ausbildungsplatz findest, ist das auch in Ordnung, weil du dann auf eine Berufsschule gehst. Und wenn du auf all dem keinen Platz gehst, musst du ein berufsvorbereitendes Jahr oder irgendein ähnliches Jahr absolvieren.

Von der Schulpflicht entbunden bist du nur für den seltenen Fall, dass du als Minderjähriger durch übersprungene Klassen bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast (Und dann arbeiten kannst) oder Abitur und studieren gehst.

Sobald du 18 bist, kümmert es keinen mehr, was du machst, solange deine Eltern für dich aufkommen. Wenn sie das nicht mehr tun, könnte man schauen, ob das Sozialamt oder Jobcenter sich dem Fall animmt und für dich aufkommt. Die würden allerdings auch alles versuchen, damit du eine vernünftigen Schulabschluss oder eine vernünftige Ausbildung machen kannst bzw. dir einen Job vermitteln oder dich in irgendwelche Maßnahmen stecken.

Normalerweise greift hier die Berufsschulpflicht - irgendwas müssen sie machen, egal ob eine Berufsschule oder eine Maßnahme der Agentur für Arbeit. Gammeln ist nicht - wobei das Ländersache ist und die Berufsschulpflicht bis 18 Jahre nicht in jedem deutschen Bundesland greift. Es kann schon sein, dass die Behörden hier tätig werden.

"In Ruhe gelassen" werden Schul- oder Lehrabbrecher nur, wenn sie nachweislich schwer krank sind mit ärztlichem Gutachten - aber dann müssen sie auch als vorübergehend nicht arbeits- oder ausbildungsfähig eingestuft werden, was in die Obliegenheiten des behandelnden Arztes fällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie liegen den Eltern auf der Tasche.