Jugendamt ??

7 Antworten

Dein Freund könnte prinzipiell beim Familiengericht einen Antrag auf Vormundschaft über seine Schwester stellen. Es ist dabei wichtig, dass er wirklich das beste für sie will und eben nicht einfach nur sie bei sich haben. Er sollte schon sich beraten lassen und möglichst besonnen abwägen.

Glaubst du den das Ihre Mutter das erlauben würde?

In den allermeisten Fällen bleibt das Sorgerecht in solchen Fällen bei den Eltern. Daher sind nur Lösungen vorstellbar wo sowohl das zuständige Jugendamt als auch die Eltern zustimmen.

Als allererstes ist es wichtig, dass ihr für das Mädchen da seid. Ruft sie regelmäßig an, besucht sie. Und dann bittet das Jugendamt, dass das Mädchen euch am Wochenende besuchen darf.

Zuständig ist das Jugendamt, an dem die Mutter lebt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Jugendamt Berlin ist zuständig?

Auf jeden Fall umgehend an die Sachbearbeiter wenden und den Sachverhalt erklären.

Die Unterbringung bei euch ist auf jeden Fall für den Steuerzahler billiger als jede andere Fremdunterbringung- das wäre schonmal der erste Pluspunkt.

Der zweite, ihr seid Familie!

Ich weiß von einem jungen Mann, der damals seinen kleinen Bruder aufgenommen und großgezogen hat, die waren damals 19 und 9 Jahre alt.

Das könnte möglich sein. Sprecht dazu mal mit dem Jugendamt, das für die Schwester zuständig ist.