Jemand hat mir geld für etwa freiwllig gegeben und will es jetzt wegen einem streit zurück?
Nen kumpel und ich haben uns eine Anlage gekauft. Bzw. er hat mir ein Teil des Geldes davon gegeben und ich habs bestellt. Nun will er wegen eines streites das Geld zurück. Kann er mich dafür anklagen. Ich behalte das Geld für den Anteil was ich in ein Projekt von uns gesteckt hab, das ich nun verlassen habe. Von diesem Projekt bekomme ich auch das Geld nicht wieder was ich reingesteckt habe, weswegen ich eben das Geld von 400 für die Anlage als Anteil nehme.
3 Antworten
Ihr wart beide Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft. Diese ist nun gekündigt worden, demnach sind die Einlagen zurückzuerstatten (§§ 723, 730 ff. BGB), soweit noch vorhanden.
Eine BGB-Gesellschaft entsteht auch formlos. Wenn zwei oder mehr Personen sich zusammentun um einen bestimmten Zweck bzw. gemeinsames Ziel zu erreichen.
Beispiel: 3 Personen kaufen ein Schönes-Wochenend-Ticket, schon bilden sie während der Bahnfahrt eine BGB-Gesellschaft.
Brauch nichts schriftliches, die entsteht Automatisch.
Verträge kann man auch mündlich, oder sogar nur durch eine Handlung schließen. Sind genau so gültig wie Verträge auf Papier.
Warum sollte ich es ihm dann zurückgeben? Sorry check ich nd ganz
Aber wenn man jemand freiwillig geld gibt, warum sollte derjenige, der es erhält dann plötzlich dem anderen es wieder zurückgeben, nur weil er meint er will es wieder.
Okay, ich erkläre es nochmal langsam.
Ihr habt eine Zweckgemeinschaft gebildet, für dieses Projekt.
Wenn ihr das Projekt nun nicht mehr macht, dann bekommt er seinen Teil, und du deinen.
Weil er hat dir das Geld nicht geschenkt, sondern es in dieses Projekt gesteckt.
Vielleicht verstehst du es falsch oder ich. 3 Freunde von mir und ich haben eine Partyhütte gebaut. Wir haben alle kosten immer auf 4 aufgeteilt. Ich habe die anlage gekauft und einer von den kumpels hat freiwillig dazugezahlt. Nun gab es streit und ich bin ausgetreten während die anderen weitermachen. Das Geld von dem, der mit für die anlage gezahlt hat, will ich behalten, als hüttnanteil was ich reingesteckt habe. Oder kann ich von den anderen Geld forden, um das wieder zubekommen, was ich reingesteckt habe?
Und jetzt wollte ich wissen, ob ich dem einen das Geld wieder geben muss, falls er mich anzeigt
Ahh, das mit der Hütte hattest du nicht erwähnt.
Wenn du natürlich in die Hütte 400€ gesteckt hast, dann stehen dir diese 400€ von deinen Kollegen auch zu(auf alle 3 aufgeteilt, je nach Anteil am Projekt). Weil die Hütte nutzt du ja nun auch nicht mehr(?)
Wenn sie also 400 für die Anlage gezahlt könnte würde sich das ggf. ausgleichen.
Kommt drauf an wie viel du für die Hütte gezahlt hast.
Du schuldest denen Geld für die Anlage die bei dir steht(denn die gehört ihnen anteilig) aber andersrum gehört dir auch die Hütte anteilig und sie schulden dir dafür Geld. Musst halt ausrechnen was da zusammengekommt und wievielt dir zusteht.
Ca. 500. Deswegen wollte ich die 400 zum ausgleich und anteil hernehmen
Direkt schulden tu ich es ja nicht. Sie haben nie gesagt ich solls zurückgeben
Hat einer von ihnen für die Anlage bezahlt oder alle 3?
Weil die 500 Schulden dir theoretisch alle anteilig, z.B. 200, 150 und 150, je nach dem wie sie beteiligt sind.
Wenn nun alle in ähnlichen Anteilen auch für die Anlage gezahlt haben ist das kein Problem, aber wenn das jetzt nur einen von den 3 war, so als seprates Projekt quasi, dann kannst du von dem halt auch nur dem Anteil anrechnen.
Aber generell gibt dir das mit der Hütte schonmal Chancen dass du sie so behalten kannst. Dann behalten deine Kumpels die Hütte, und du die Anlage, das ist eine relativ normale Einigung finde ich.
Die müssen dir nicht explizit sagen dass du es zurückgeben musst.
Stimmt. Wegen des erwähnten Projekts hätte ich aber eher auf die GbR getippt. Letztendlich macht das aber nicht viel Unterschied.
Is ja nd direkt ein Projekt. Is alles privat und unter freunden. Nichts schriftliches.
Ich habe gesagt was es nach obiger Beschreibung dazu zu sagen gibt. Was du jetzt mit dieser Information machst bleibt dir überlassen.
Die Frage hatten wir im Musiker Board schon. Das gibt meist Ärger, wenn Jemand aus der Band ausscheidet. Man hat unterschiedliche Beträge eingezahlt.
Dann ist die Anlage gebraucht und man muß Jemanden auszahlen. Der 1. verdient gut, der Andere ist arbeitslos etc.
Anteilig die gebrauchten Anlagen zu bewerten und dann die Einlage auszuzahlen, wird dann schwierig.
Mobile Anlagen werden mit 20 % linear abgeschrieben auf 5 Jahre
Ein Gesellschaftervertrag wäre sinnvoll einer GbR. Das Projekt wirst Du dann dafür nutzen, ihm kein weiteres Geld auszuzahlen. ?
naja, die Anlage steht ja jetzt bei dir oder nicht?
Dann musst du ihm seinen Anteil zurückgeben. Denn er kann sie ja nun nicht mehr nutzen.
Ja sie steht bei mir.
Die Anlage war für das Projekt, is aber nie vollständig angekommen, weshalb sie noch nicht dafür genutzt werden konnte.
Es wurde mir ja freiwillig gegeben und er hat auch nie gesagt ich soll es ihm zurückgeben, weshalb es ja nicht zu rechtlichten folgen kommen kann oder?
Naja, du könntest ihm auch die Anlage geben, dann muss er dir deinen Anteil zurückgeben.
Oder ihr verkauft sie und teilt den Erlös.
Doch, das könnte folgen haben. Das Geld war zweckgebunden, kein Geschenk.
Ich will sie zurückschicken, aber das Geld behalten, als den Anteil das ich in das Projekt gesteckt habe
Du musst ihm das Geld, oder die Sache für die das Geld war, geben. Ganz einfach.
BGB Gesellschaft, das war alles untereinander ausgemacht für private zwecke. Nichts schriftliches