Fahrrad Diebstahl oder nicht?
Mein Freund (jetzt ex) und ich haben getrennte Wohnungen,aber er ist meistens bei mir.Ich habe mir vor einiger Zeit ein Bike geholt,weil liebe auf den ersten Blick.Nur findet er es auch ganz toll.Da habe ich gesagt solange er keins hat kann er das fahren.Gestern kam er und es gab richtig stress hier.Ich habe ihm gesagt er soll das Bike da lassen.Er sagte einfach nur dad Bike behalte ich und bekommst es nicht wieder.Der Polizei ist dad egal ich habe ihm das gegeben,aber er sollte es stehen lassen.Will es behalten dad juckte der Polizei nicht und sagten immer ich habs ihm gegeben.
Das ist mein Bike und ich will es zurück haben,aber die Polizei sagte ich habe jetzt Pech gehabt.Nur es läuft auf mich also kann ich es als gestohlen melden.Polizei sagt geht nicht weil ich es ihm gab, aber ich wollte nicht dad er es nochmal nimmt.
War kann ich machen
6 Antworten
Leiht der Eigentümer dem Täter sein Fahrrad und dieser bringt es nicht mehr wie vereinbart zurück, sondern behält es für sich und verfügt darüber, als sei er dessen Eigentümer, dann ist das eine veruntreuende Unterschlagung, auch Veruntreuung genannt, das ist in § 246 Abs. 2 StGB geregelt.
Strafrechtlich hat das leider keine Relevanz, so dass Du zivilrechtlich gegen Deinen EX Freund mit einem Anwalt vorgehen musst.
Wenn du nachweisen kannst, dass das Rad dir gehört könntest du einen Gerichtsvollzieher beauftragen das Rad bei ihm zu pfânden. Die Auseinandersetzung ist hier eher zivilrechtlicher als strafrechtlicher Art. Diebstahl liegt zwar nicht vor, aber das Rad gehört trotzdem dir. Musst überlegen ob das Rad dir den Stress mit dem Ex Wert ist und ob Ihr wirklich definitiv auseinander sein wollt!
Setze ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen.
Es hat in einwandfreiem Zustand zu sein.
Wenn die Frist verstreicht, wirst am nächsten Tag einen Anwalt beauftragen, deren Kosten unf Folgekosten möglicherweise er ebenso zu tragen hat.
Das nützt aber nur, wenn du es wirklich durchziehst, sonst machst du dich lächerlich und wirst dein Rad nie wieder sehen.
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Kannst du es nicht einfach selber holen (mit Begleitung vielleicht)?
eig nich, weil das nich ganz legal is alles zu filmen, um es wem zu zeigen, hättest du nur diese Aussage für die Straftatbezeugung gefilmt okay, aber so machst du dich strafbar.
Eigentumsrechte am Bild der PErson verletzt, bzw Urheberrecht
Dad solltest du in allererster Linie zivilrechtlich mit ihm klären. Ein Anwalt könnte da im Zweifelsfall hilfreich sein.
Denn auch ein Strafverfahren (wegen Unterschlagung) bringt dir dad Rad erst mal nicht zurück.
klär das mitn Anwalt.
b das is dann Unterschlagung, statt Diebstahl, Diebstahl is wirklich es wurde dir weggenommen, in dem Falle gilt etwas geliehenes selber behalten, das wäre Unterschlagung, soweit ichs noch weiß.
Der ist richtig aggressiv gewesen weil er Drogen genommen hat.Ich habe dann echt Angst vor ihm.
Ich wollte meiner Schwester zeigen wie er drauf ist. Ich saß mit so ein Fenstern und runtergelassen Rollos hier und man hat ihn trotzdem noch gehört. Also wollte ich das Aufnehmen und meiner Schwester zeigen. Dann war was und ich bin zum Fenster gegangen. Merk dir aber nicht dass ich immer noch aufnehme also habe ich das auf meinem Handy wo er sagte dass er das Rad mitnimmt und behält. Kann ich damit was anfangen