Ist stromschätzung rechtens?

3 Antworten

Ist stromschätzung rechtens?

Ja.

Dann hat dem betreffenden Anbieter die nötige info wohl in dem Moment einfach nicht vorgelegen oder sie kam ihm einfach zu gering vor um sich darauf einzulassen, gerade wenn Du neu bist und sie noch nicht wirklich einschätzen können, ob das bei Dir wirklich so zutrifft.

Im Zweifel bekommst Du das Geld ja angerechnet oder zurück, wenn Du weniger verbrauchst als geschätzt. Es ist also ja nicht "weg".


RoenyRoeny 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 12:09

Also nicht mein neuer Anbieter hat dies geschätzt, sondern mein alter

marialexx  09.10.2024, 12:11
@RoenyRoeny

Dein neuer Versorger hat auch gar keine Verbrauchsdaten, um den zu schätzen. In der Regel macht das aber der Verteilnetzbetreiber im Auftrag des Lieferanten.

Waldmensch70  09.10.2024, 12:17
@RoenyRoeny

ERGÄNZUNG

Aber um darauf auch nochmal einzugehen:

Du hast Deinen Zählerstand in der alten Wohnung direkt am Auszugstag abgelesen und dem alten Anbieter gemeldet? Habe ich das richtig verstanden?

Dann muss Dein alter Anbieter jetzt ja, aufgrund des Zählerstandes den Du in der alten Wohnung bei Auszug abgelesen und ihm gemeldet hast eine Endabrechnung machen.

Dann verstehe ich den Punkt mit der "Schätzung" nicht, den Du in Deiner Frage schreibst. Da gibt es jetzt, im Nachhinein wo die exakten Werte feststehen ja nichts mehr zu "schätzen".

  • Entweder hast Du weniger Strom verbraucht als Du bereits vorher per Abschlagszahlung bezahlt hast, dann bekommst Du Geld zurück.
  • Oder Du hast mehr Strom verbraucht als Du bereits per Abschalgszahlung bezahlt hattest, dann musst Du nachzahlen um den offenen Betrag zu begleichen.

Das sind beides normale Vorgänge.

Ich versuche das mal ein bisschen zu sortieren.

Du hast den Lieferant zum 1.9. gewechselt und hast den Zählerstand vom 30.8/1.9. dem Lieferant mitgeteilt?

Dann wurde dir 4 Wochen später mitgeteilt welchen Abschlag du monatlich zahlen musst? Denn nach 4 Woche eine Rechnung ist eher unüblich und da hätte man einen weiteren Zählerstand verlangt für die Abrechnung.

Also geht es um den monatlichen Abschlag, wenn ich es richtig vertsehe.

Der monatliche Abschlag richtet sich nicht nach dem aktuellen Zählerstand, sondern nach dem Jahresverbrauch, den du die 12 Monate zuvor hattest. Diesen Jahresverbrauch gibt man bei einem Lieferantenwechel an, um den Absschlag zu berechnen.

Allerdings wird nicht immer mit dem Verbrauch des Kunden gerechnet, sondern mit dem Lastprofil, das der Netzbetreiber an den neuen Versorger schickt. Der Netzbetreiber schätzt den Jahresverbrauch, wenn dieser nicht rechtzeitig den Zählerstand vom Kunden oder Vorlieferant bekommen hat oder dieser Zählerstand noch nicht ins System eingepflegt wurde. Demnach schätzt der Netzbetreiber den Jahresverbrauch anhand der letzten Jahre und gibt das weiter. Auf diesen Verbrauch wird dann der Abschlag erstellt.

Auch ein Lieferant schätzt Zählerstände, wenn er diesen weder vom Kunden noch vom Netzbetreiber erhalten hat. Liegt einfach daran, weil er verpflichtet ist innerhalb von 6 Wochen die Rechnung zu erstellen.

Den Jahresverbrauch kann nur der Netzbetreiber korrigieren. Wende dich an diesen, gleiche mit ihm die Zählerstände deiner letzten Rechnung und den Zählerstand vom 30.8. ab, damit der Jahresverbrauch von 12 Monaten stimmt und er korrigiert das bei deinem neuen und alten Anbieter. Demnach kriegst du nen neuen Abschlag von deinem neuen Versorger und eine korrekte Rechnung/Rechnungskorrektur vom alten Versorger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Krissy1612  09.10.2024, 12:55

Wenn es tatsächlich um eine Rechnung geht, dann sollte der Lieferant die Rechnungskorrektur zeitnah bearbeiten, wenn du alles eingereicht hast. Dass sie die Rechnung trotzdem abgebucht haben, ist das nicht gerade kundenfreundlich und nicht üblich. Die Differenz bekommst du aber direkt nach der Rechnungskorrektur zurück.

Hast Du dem alten Anbieter den Zählerstand zum Vertragsende übermittelt? Das hätte auf jeden Fall passieren müssen.

Es reicht nicht, diesen auf einem Vergleichsportal einzutragen und/oder dem neuen Anbieter zu übermitteln.

Auf dieser Grundlage (fehlender Zählerstand) ist nun eine Abrechnung aufgrund einer Schätzung erstellt worden. Normalerweise sollte eine Korrektur unproblematisch sein.

Jedoch musst Du nun dem Geld hinterherrennen, was auf jeden Fall vermeidbar gewesen wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.