Ist man mit der Einbürgerungsurkunde Deutscher?

3 Antworten

rein gesetzlich ja.
es ist im Alltag natürlich einfacher, das mit einem Personalausweis zu beweisen. das Dingens musst allerdings sowieso beantragen.


skipworkman  17.03.2021, 17:55

Hiho☺️

Ich wollte mal wieder klug tun 😁 der perso ist kein Beweis über die deutsche Staatsangehörigkeit. Er legt die Vermutung nahe und meistens reicht das ja auch.

Weder der Personalausweis noch der deutsche Reisepass sind ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ein Nachweis ist der Staatsangehörigkeitsausweis.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)

Viele Grüße

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Ranzino  17.03.2021, 17:57
@skipworkman

mag sein, nur wird die Fragestellerin wirklich schlicht mit dem Einbürgerdingens den PA beantragen. die Urkunde hat AFAIK nämlich kein Lichtbild :)

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skipworkman  17.03.2021, 18:08
@Ranzino

Hi,

Ich finde das Thema ziemlich interessant. Bei uns ist das alles irgendwie ziemlich kompliziert

Die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben Sie mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Damit die Einbürgerung wirksam ist, müssen Sie die Urkunde tatsächlich in den Händen halten.
....
Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
Sollten Sie in Zukunft nachweisen müssen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre Einbürgerungsurkunde nicht (mehr) ausreichen, können Sie ein Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durchführen. Ein solches Verfahren brauchen Sie aber nur dann einleiten, wenn Sie ausdrücklich um die Vorlage eines aktuellen Staatsangehörigkeitsausweises gebeten werden.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/01-Informationen_E14/01_01_Erm14_was_ist/01_02_Erm14_was_ist_node.html

Viele Grüße

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Auf dem Papier und damit innerhalb des rechtlichen Rahmens bist du das, ja.

Das ist Sinn und Zweck dieser Übung ..... Einbürgerung = Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft.