Ist in irgendeinem Handelsüblichen Tee Kratom enthalten?
Würde mich mal interessieren
5 Antworten
Hallo Reamon5566,
zunächst einige Infos zu Kratom, die es zu wissen gilt:
http://de.drogen.wikia.com/wiki/Kratom
In handelsüblichen Teesorten ist selbstverständlich kein Kratom enthalten. Aber es gibt die Möglichkeit, sich selbst einen Tee mit Kratom zu 'brauen', wozu ich Dir jedoch nicht raten kann.
Wenn Du es jedoch unbedingt ausprobieren willst, mache es bitte zumindest richtig! http://kratominfo.eu/kratom-tee-zubereiten/
Bitte bedenke die wirklich schädlichen Nebenwirkungen und lasse möglichst die Finger davon.
Darf ich fragen, was Dich an Kratom interessiert?
LG
Buddhishi
@Buddhishi: Erinnert mich an Kat, das in arabischen Ländern gebraucht wird.
In gar keinem da Kratom nicht für den Konsum zugelassen wurde. Deswegen wird es ja auch als "Farbe" oder "Fußbad" vertrieben.
Es gab mal einen Artikel, da hat ein Mann Kratom in Teebeutel abgepackt und verkauft deswegen sitzt er jetzt im Knast.
"Richterin Verena Neft machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass die Version, nach der Kratom-Mischungen als Zusatz für Fußbäder angepriesen und verkauft worden seien, für das Schöffengericht nicht glaubhaft sei. Vielmehr hätten verschiedene Gutachten aber auch Ermittlungen ergeben, dass die Kratom-Mischungen als Tee verkauft worden seien – für 129 Euro pro 500 Gramm. Anhand der Gutachten sei deutlich geworden, dass die Wirkung beim Konsum an „Opiat-Rezepturen angedockt“ sei und dementsprechende berauschende Wirkung bei Menschen auslöse. Im Übrigen handele es sich um Arzneimittel ohne Zulassung."
Natürlich ist Kratom zum Konsum zugelassen. In manch anderen ländern nicht. Wahrscheinlich hat der Mann dann unwissend der anderen person da kratom reingefüllt.
Informiere dich bitte vorher richtig. Du kannst mir ja gerne einen Link schicken bei dem ein deutscher Händler Kratom zum Konsum verkauft ohne es als Fußbad oder Farbe zu deklarieren.
Kratom wird in Deutschland zwar geduldet, und fällt nicht unter das BTMG, jedoch ist der Erwerb zum Zweck des oralen Konsums nicht gerne gesehen. Gibt auch Fälle bei denen der Zoll Leute wegen Bannbruch angezeigt hat.
Ja, durchaus, aber nur in kratomhaltigen tees!
Wohl kaum
Hallo Reamaon5566,
es würde mich mal interessieren, was du damit vor hast?
Soll das ein "Teilchenbeschleuniger" für eine andere illegale Agrarsubstanz dienen?
Und wozu willst du es dann als Tee zu dir nehmen?
Gruss
di Colonna
Was es alles gibt! Ich werde alt...^^