Ist in diesem Fall die Drohung mit einer Anzeige strafbar?
Ich habe vor einiger Zeit online Dinge gekauft und bezahlt.
Per Überweisung.
Sollte man nicht machen, weiß ich auch, ist aber üblich, wenn man die Produkte anders nicht bekommt und man nicht mehr Geld verfahren möchte als die Dinge kosten.
Diese Sachen habe ich nie erhalten.
Es handelt sich höchstwahrscheinlich um Betrug.
Kann ich nun dem Kontoinhaber eine Überweisung schicken mit dem Betreff, dass er mir die Ware schicken soll ansonsten werde ich ihn anzeigen?
Gilt das bereits als Nötigung?
Weil dadurch zwinge ich ihn zu etwas.
Wenn du das nicht tust, dann...
Problem ist ich bin selbst wegen Betrug vorbestraft.
Wenn ich eine Anzeige erstatte, wird einmal herzlich gelacht und ich werde wieder weggeschickt.
3 Antworten
Nein das ist keine Nötigung
Nein das ist keine Nötigung, wenn du ihm nochmals die Möglichkeit gibst das Produkt zu schicken. Wenn er auf die Warnung nicht reagiert, erstatte Anzeige bei der Polizei, gib denen alle Verkäufer Daten, Chatverläufe, Emailverkehr etc. und den Zahlungsnachweis. Typischerweise begehen solche Leute meistens mehrere Betrugstaten an verschiedenen Opfern, je mehr Leute Anzeige erstatten desto höher die mögliche Strafe.
Und woher weißt du, dass er es nicht verschickt hat? Vielleicht ist ja auch was beim Versand was verkehrt gelaufen.
Sag ihm, dass die Ware noch nicht bei dir angekommen ist. Wenn es als Paket verschickt wurde, kann er sich den Sendestatus online ansehen und ggf. einen Nachforschungsauftrag stellen. Nicht selten passiert es leider auch, dass der Zustelldienst es einfach irgendwo vor der Haustür ablegt und jemand anderes es dann klaut.
Für all das kann der Versender nichts. Ihn deswegen gleich als Betrüger darzustellen, wäre schlichtweg falsch und unwahre Tatsachenbehauptungen sind rechtswidrig. Kann also im Worst Case für dich zum Eigentor werden.
Übrigens: sollte es ein Privatverkauf gewesen sein, trägst DU(!) als Käufer grundsätzlich das Versandrisiko, sobald die Ware an den Versanddienstleister übergeben wurde, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder der Verkäufer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
Du solltest also besser erst mal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und alle Unklarheiten und das weitere Vorgehen klären, bevor du "mit Kanonen auf Spatzen schießt".
Das ist das Problem.
Ich habe den versicherten Versand bestellt und bezahlt.
Das ist mehr als drei Jahre her.
Manche andere Sachen auch erst ein Jahr.
Seitdem nichts.