Ist im Außendienst mit privat PKW ein Fahrtenbuch zum Nachweis obligatorisch?

2 Antworten

Sofern Du den Pkw auch privat nutzen darfst, ist diese Nutzungsmöglichkeit ein Sachbezug, der der Lohnsteuer zu unterwerfen ist.

Für die Berechnung gibt es zwei Möglichkeiten: nach Fahrtenbuch oder pauschal mit der 1%-Regelung. Die eine oder andere Variante kann jeweils für ein Kalenderjahr gewählt werden.

Nähere Informationen findest Du z. B. hier https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/

Du kannst selbst entscheiden, was Dir lieber ist. Ein Fahrtenbuch muss man halt sorgfältig führen. Falls das Finanzamt dieses nicht anerkennt, wird automatisch die 1%-Regelung angewendet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

TheMotschi 
Fragesteller
 26.04.2024, 10:51

Ich habe keinen Dienstwagen. Das ist mein privates Fahrzeug

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kegus  26.04.2024, 12:16
@TheMotschi

Entschuldige bitte, da hab ich den entscheidenden Hinweis in der Frage überlesen.

Du kannst die Fahrtkosten pauschal mit 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ansetzen. Dafür reicht eine Aufzeichnung der dienstlich gefahrenen Kilometer. Wenn es immer dieselben Strecken sind, würden auch die Tage reichen, es muss hinreichend glaubhaft sein. Ein komplettes Fahrtenbuch ist hierfür nicht notwendig.

Wenn Du die Kosten per Einzelnachweis abrechnen möchtest, dann müsstest Du ein Fahrtenbuch führen, woraus die dienstlichen und sonstigen Kilometer ersichtlich sind. Hieran würden dann dieselben Anforderungen gestellt wie beim Dienstfahrzeug. Du müsstest dazu auch sämtliche Belege aufbewahren, um die Einzelkosten belegen zu können. Die gesamten aufgewendeten Kosten würden dann durch die Jahresfahrleistung geteilt und als individueller Kilometersatz angerechnet werden könne.

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Das muss du wohl ausprobieren.

Zur Sicherheit würde ich es ab jetzt mit Km Daten machen.