Firmenwagen und Arztpraxis?

1 Antwort

Aber sie erklärte mir, sie könne keinen Firmen PKW halten, weil das für Ärzte nicht vorgesehen wäre.

Das mag ggf. abrechnungstechnisch mit den KK so sein, aber steuerrechtlich ist das kein Problem.

Ein Arzt ermittelt seinen Gewinn durch Einnahme-Überschuß-Rechnung (EÜR) - das Fahrzeug kann grundsätzlich nur dann zum Betriebsvermögen gehören, wenn die betriebliche oder die berufliche Nutzung über 50 Prozent der gesamten Fahrzeugnutzung liegt.

Es reicht aus, wenn man das über einen repäsentativen und zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten belegen kann und die anderen Monate nicht wesentlich in der Nutzung abweichen.

Ansonsten gibt es die Möglichkeit das Fahrzeug dem Privatvermögen zuzuordnen, wenn der betriebliche Nutzungsanteil zwischen zehn und 50 Prozent liegt. In diesem Fall könnte nur der geringere betriebliche Nutzungsanteil steuerlich geltend gemacht werden.

Ärtze sind für Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei - d. h. man kann auch keine Vorsteuer geltend machen - wenn mit dem Fahrzeug auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt werden (z. B. für Fachvorträge) oder wenn man anderweitige umsatzsteuerpflichtige Umsätze hat und nicht umsatzsteuerrechtlich befreiter Kleinunternehmer ist, dann kann man die Vorsteuer auch nur anteilig geltend machen.

Wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist, dann kann man Privatfahrten mit der 1%-Regelung versteuern und die Fahrten von zu Hause zur Praxis mit 0,03%-Regelung - alternativ Fahrtenbuch führen...

Insbesondere bei Freiberuflern wie Ärzten spielt auch die Höhe der Anschaffungskosten eine Rolle - das Fahrzeug muß angemessen sein - also hochklassige Fahrzeuge z. B. über 100.000 € könnten zum Problem werden.

Sie sollte mit ihrem Steuerbearter sprechen - dafür ist er ja da...