Ist es ratsam einem KFZ-Käufer den Fahrzeugbrief abzufotografieren, weil er die Infos fürs Kurzzeitkennzeichen angeblich braucht?

3 Antworten

Ein Kurzzeitkennzeichen kann der Erwerber nur mit der Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) und der Kopie des Hauptuntersuchungsberichtes sowie natürlich der eVB-Nr. für Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das Foto muss der Erwerber also zu Hause ausdrucken. Außerdem muss das Fahrzeug abgemeldet sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
f700gs 
Fragesteller
 06.07.2020, 20:43

endlich weiß mal einer bescheid. danke. thread kann nun zu.

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Er braucht die Fahrzeugdaten um sich die Kurzzeitkennzeichen zu holen. Außerdem braucht er auch den letzten HU-Bericht. Was ist so schlimm daran ihm das zu schicken ? Du willst das teil doch verkaufen.

Ja, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.

TechnikSpezi  05.07.2020, 21:36

Teil 1 ist aber der Fahrzeugschein. In der Frage war vom Fahrzeugbrief die Rede, das ist Teil 2.

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hotrod66  05.07.2020, 21:40
@TechnikSpezi

Die beiden Sachen braucht man, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

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TechnikSpezi  05.07.2020, 21:53
@hotrod66

Mag sein, weiß ich nicht. Ich hab das jetzt nur geschrieben, weil du schriebst "Ja", aber eigentlich ja widersprochen hast, weil er fragte, ob er den Brief (und nicht den Schein) fotografieren soll.

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TechnikSpezi  05.07.2020, 21:59
@hotrod66

Ah, okay. Ich hab es auf den Satz am Ende der Frage "soll ich den FZ-Brief fotografieren oder nein zu ihm sagen?" bezogen. Dann erklärt es das Missverständnis.

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