Ist es ratsam einem KFZ-Käufer den Fahrzeugbrief abzufotografieren, weil er die Infos fürs Kurzzeitkennzeichen angeblich braucht?
Anhänger bei ebay Kleinanzeigen verkauft, halben Betrag schon von ihm als Anzahlung per Überweisung bekommen. Demnächst Abholung bei mir und Restzahlung. Jetzt frägt er, ob ich den FZ-Brief fotografieren kann , damit er mehr Infos hat um Kurzzeitkennzeichen demnach zu beantragen.
Jetzt meine Frage: soll ich den FZ-Brief fotografieren oder nein zu ihm sagen?
3 Antworten
Ein Kurzzeitkennzeichen kann der Erwerber nur mit der Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) und der Kopie des Hauptuntersuchungsberichtes sowie natürlich der eVB-Nr. für Kurzzeitkennzeichen beantragen. Das Foto muss der Erwerber also zu Hause ausdrucken. Außerdem muss das Fahrzeug abgemeldet sein.
Er braucht die Fahrzeugdaten um sich die Kurzzeitkennzeichen zu holen. Außerdem braucht er auch den letzten HU-Bericht. Was ist so schlimm daran ihm das zu schicken ? Du willst das teil doch verkaufen.
Ja, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung.
Die beiden Sachen braucht man, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.
Mag sein, weiß ich nicht. Ich hab das jetzt nur geschrieben, weil du schriebst "Ja", aber eigentlich ja widersprochen hast, weil er fragte, ob er den Brief (und nicht den Schein) fotografieren soll.
Das "ja" bezog sich auf die Frage, ob man das machen kann.
Ah, okay. Ich hab es auf den Satz am Ende der Frage "soll ich den FZ-Brief fotografieren oder nein zu ihm sagen?" bezogen. Dann erklärt es das Missverständnis.
Teil 1 ist aber der Fahrzeugschein. In der Frage war vom Fahrzeugbrief die Rede, das ist Teil 2.