Gibt es eine Möglichkeit ein Auto ohne Fahrzeugbrief kurzfristig legal fahren zu können?

3 Antworten

Gibt es eine Möglichkeit ein Auto ohne Fahrzeugbrief kurzfristig legal fahren zu können?

Ja, sogar dauerhaft. Fahrzeugbriefe gibt es schon 17 Jahre nicht mehr, der Ersatz dafür ist nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II, die immer noch so aussieht wie die früheren Fahrzeugbriefe, sondern die Zulassungsbescheinigung Teil I, die umgangssprachlich auch als Fahrzeugschein bezeichnet wird und die man immer mitführen muss.

er hat einen neuen beantragt

Das ist nicht mehr möglich. Man kann nur noch Zulassungsbescheinigungen beantragen. Aber auch das wäre nicht erforderlich gewesen.
Einfacher wäre es gewesen, dass Du selbst mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Kaufvertrag zu Deiner Zulassungsstelle gegangen wärst und bei der Zulassung gegen Gebühr eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II bekommen hättest. Da die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht auf Deinen Namen lautete, hättest Du ggf noch einen Eid ablegen müssen, dass Du tatsächlich der Eigentümer bist, das wäre alles gewesen.

Zu Deiner eigentlichen Frage:
Du kannst unter Vorlage einer Ausfuhr- eVB und einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I eines abgemeldeten Kfz, ein Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen für bis zu einem Jahr beantragen, damit kannst Du dann ins Ausland und auch wieder zurück fahren.

Geht nicht. Ein Kurzzeitkennzeichen fällt auch aus, da hierzu die Papiere im Orginal inkl gültigem TÜV vorliegen müssen. Zudem darfst du damit nicht unbedingt ins Ausland fahren, da dieses nicht von allen Ländern anerkannt wird.

Normal sollte aber der Brief überhaupt kein Problem sein. Wenn du den Schein hast, geht man damit zur Zulassungstelle und lässt den Brief aufbieten. Dann bekommst du normal am gleichen Tag einen neuen

Aluna713  30.03.2022, 12:46

lässt den Brief aufbieten

Das war mal..... als es noch Farhzeugbriefe gab. Das dauerte aber 6 wochen.

Heute legt man einfach die Zulassungsbescheinigung I des Vorbesitzers bei der Zulassungsstelle vor und bekommt bei Zulassung beide, also Zulassungsbescheinigung Teil I und II neu ausgestellt. Ggf wird allenfalls nach dem Kaufvertrag gefragt.

Schlimer ist es, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) fehlt und das Fahrzeug noch nicht, oder nicht mehr auf den eigenen Namen zugelassen ist. Dann wird eine Eidestattliche Erklärung über die Eigentumsverhältnisse verlangt.

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Man kauft kein Auto ohne Papiere. Es wurde viel richtiges geschrieben. Aber in den Cofeshop fahre mit dem Fahrrad.

flickflack2138 
Fragesteller
 30.03.2022, 13:20

Habe ungünstigerweise erst beim Versuch das Auto anzumelden gemerkt, dass der Fahrzeugbrief, den er mir gegeben hat schon ungültig war:)

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