Ist es okay Menschen zu schlagen?

Das Ergebnis basiert auf 38 Abstimmungen

Nein 55%
Ja 39%
Sonstiges 5%

6 Antworten

Ja

Eine Beleidigung stellt hierbei einen Angriff auf die persönliche Ehre dar. Problematisch ist jedoch, dass für die Notwehr auch die Gegenwärtigkeit dieses Angriffs erforderlich ist. Ist eine einzelne Beleidigung einmal ausgesprochen, ist der Angriff bereits abgeschlossen und somit nicht mehr gegenwärtig. Hierbei wäre es nicht mehr durch Notwehr gerechtfertigt, sich gegen diese Beleidigung zu wehren. Ist es jedoch ein Schwall von Beleidigungen und hört dieser innerhalb von einer oder zwei Minuten nicht auf, darf man sich gegen diese Beleidigungen wehren; und das notfalls auch mit Gewalt. Natürlich ist darauf zu achten, dass eine Gewaltanwendung angemessen sein muss und beendet werden muss, sobald der Angreifer mit den Beleidigungen aufhört.

Unwissender2022  05.11.2021, 16:54

Das ist Blödsinn. Eine Beleidigung rechtfertigt keine körperliche Gewalt. Notwehr bedeutet das geringste Mittel anzuwenden, um schweren Schaden vom Körper abzuwenden. Eine Beleidigung kann ignoriert werden. Und benötigt keine Notwehr.

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Unwissender2022  05.11.2021, 17:15
@MrNoBody2711

Ich habe mir den Fall des BGH angeschaut. Ein klares Fehlurteil. Aber der Täter war auch psychisch krank. Das Landgericht kam zu einer anderen Auffassung. Eine Beleidigung rechtfertigt keine körperliche Notwehr. Die Gerichte werden dies in 99 Prozent der Fälle so entscheiden. Nur ist die Rechtswissenschaft ein Bereich, wo es verschiedene Urteile für den selben Sachverhalt geben kann. Ich kenne tausende von Fällen, wo eine Beleidigung keine Gewalt rechtfertigt. Nur 1 Fall ist anders. Der genannte Fall vorm BGH.

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Unwissender2022  05.11.2021, 18:54
@MrNoBody2711

Ich muss mich verbessern. Nach aktueller Rechtslage hast Du Recht. Massen an Beleidigungen können zu einer Notwehrlage führen und darf auch mit Gewalt abgewendet werden. Halte das für rechtlichen Murks, aber naja. Darum gehts ja nicht. Du hast also Recht.

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MrNoBody2711  05.11.2021, 18:55
@Unwissender2022

Ja Mann muss halt wissen wie man es macht ich garantiere dir wenn mir das passieren würde würde ich einen Freispruch bekommen 👌🏻

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Nein

Grundsätzlich erstmal Nein.

Wenn aber alles nichts nützt hast du sogar das Recht dazu deine Ehre ( auch mit Gewalt ) zu verteidigen.

Mithin kann das Recht auf Notwehrgrundsätzlich auch bei einer Beleidigunggreifen und nicht etwa nur bei einer Körperverletzung oder Ähnlichem. Bei Notwehr verteidigt sich eine Person gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff.

Es ist allerdings grundsätzlich erstmal das mildeste Mittel zu wählen ansonsten machst du dich strafbar.

Also erst Worte dann taten.

Ja

Das Mobbing war in dem Fall leider auch körperlicher Natur, aber mein Freund hat seinem jahrelangen Mobbing mit nur einer gebrochenen Nase ein jähes Ende bereiten können. Schade dass er das erst gemacht hat, NACHDEM die körperlichen Angriffe auf ihn langfristigen Schaden an seiner Wirbelsäule hinterlassen haben. Ich verstehe, warum viele bei dem Thema zögern, aber manche Menschen sind einfach zu blöd ne Grenze zu erkennen, wenn man sie nicht vorher zwingt, ihre Augen aufzumachen.

Nein

Vorsätzliche Körperverletzung ist eine Straftat und bringt bis zu 5 Jahre Gefängnis ein. Und das ist richtig so.

Nein

Verbale Gewalt rechtfertigt körperliche Gewalt nicht.

ArenaDuty2004 
Fragesteller
 05.11.2021, 16:01

Irgendwann kann man es aber nicht mehr aushalten, wir sind Menschen und empfindlich

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Adomox  05.11.2021, 16:09
@ArenaDuty2004

Beleidigungen in solch extremem Ausmaß sind eine Straftat. Da ist die Lösung nicht Gewalt, sondern das Gesetz.

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