Ist es möglich das Verköufer Kennzeichen zur Verfügung stellen um das Auto nach Hause zu fahren?

9 Antworten

Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc.) innerhalb Deutschlands verwendet.

Mithilfe eines solchen Kennzeichens kannst du dein KFZ überführen.

Gruß

Wissenpunkt 
Fragesteller
 08.01.2021, 05:39

Würde der Verkäufer vom Wagen mir sowas zur Verfügung stellen von seiner Firma weil ich Kunde bin ?

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reaxz  08.01.2021, 05:42
@Wissenpunkt

Kommt drauf an. Das KFZ könnte zum einen (sofern es angemeldet ist) auf dich umgemeldet werden oder du setzt dich, sofern das KFZ nicht angemeldet ist, mit dem Händler in Kontakt und sagst diesem, dass dieser sich um ein Kurzzeitkennzeichen kümmern soll.

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verreisterNutzer  08.01.2021, 09:00
@reaxz

Alles schön und gut. Aber wenn der Händler ein Kurzzeit Kennzeichen auf das Fahrzeug machen soll, dann könnte man ja auch gleich das Fahrzeug auf den Käufer zulassen. Denn dieser muss es sowieso nach Ablauf der Kurzzeit Kennzeichen tun. Wären also unnötige Kosten.
Ihr dürft hier nicht die Rote Kennzeichen mit den Kurzzeit Kennzeichen verwechseln. Da besteht ein Unterschied.

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Highlands  08.01.2021, 09:32
@Wissenpunkt
Würde der Verkäufer vom Wagen mir sowas zur Verfügung stellen von seiner Firma weil ich Kunde bin ?

Die Kurzzeitkennzeichen gibt das Landratsamt bzw die jeweilige Zulassungsstelle aus. Nicht das Autohaus

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schleudermaxe  08.01.2021, 13:55

Ich täte einfach zuvor prüfen, ob son KZK überhaupt nötig ist. Oftmals ja nicht.

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Bestimmt, wenn es für ein Fahrzeug noch ein Kennzeichen gibt, darf damit ja und der eVBN in der Hand aus den Nachbarkreisen zur Zulassungsstelle gefahren werden.

Ist die Kiste zugelassen, geht ja die Vers. auf den Käufer über. Dann darf also auch.

Steht das gute Stück weiter weg, lohnt sich mehr gleich die echte Zulassung. Dann ist das gute Stück auch gleich so versichert, wie es benötigt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

  1. Rote Händler- Kennzeichen
  2. Kurzzeitkennzeichen
  3. Übergabe des noch zugelassenen Fahrzeug unter Anzeige des Verkauf und Legitimation des Käufers gegenüber der Versicherung
  4. Unter bestimmten Bedingungen und sehr begrenzten Radius, darf Käufer oder Verkäufer in einer gesetzlichen Grauzone, das Fahrzeug nach Regelung des §10 Abs.4 FZV, mit ungesiegelten Kennzeichen und nicht zugelassenen Fahrzeug fahren, wenn die Absicht besteht, das Fahrzeug auf der Fahrt auch dem TÜV vorzuführen, oder es ordnungsgemäß zuzulassen .

weshalb so umständlich?fahrzeug gleich auf den käufer anmelden und er kann mit losfahren.bieten doch händler als service an,zumindest der bei dem ich meine autos kaufe

Die Kennzeichen, die der Händler für Probefahrten bereitstellt, gibt er dir nicht mit.

Du musst dir selbst Kurzzeitkennzeichen besorgen oder den Händler beauftragen, die zu besorgen. Dann kann er das Auto aber auch direkt für dich anmelden.