Ist es legal, mit seinem Zweitnamen Verträge zu schließen?

7 Antworten

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Alle Vornamen sind gleichberechtigt. Es gibt also keinen Erst- und Zweitnamen, sondern nur eine Reihenfolge. Wenn es der Vertragspartner genau will, verlangt er alle Vornamen.

Bei einer Unterschrift geht das (EC-Karte Verträge), Wenn du aber deinen Name eintragen musst (Vertragspartner, Adresse) muss der ganze Namen geschrieben werden.

Eine Unterschrift kann man ja aussehen lassen wie man will.

Ja, das kannst du, du bist ja Johannes Müller. Die Vornamen sind gleichberechtigt. du kannst mit einem oder beiden unterschreiben. Früher gab es  den "Rufnamen", der war sozusagen der "amtliche" Name, im Pass untertichen, wenn ich mich recht erinnere, das wurde aber abgeschafft.

Bei manchen Vertragswerken muß man vielleicht auch mit allen Namen unterschreiben, das ist dann aber festgelegt.

Im Allgemeinen sollte man Verträge mit kompletten Namen abschließen.

Kommt vermutlich auf den Vertrag an.

Man kann ja auch zB. ein Hotel unter einem komplett anderen Namen buchen, du könntest dich da sogar Heinz Maier nennen und es wäre egal (Vorausgesetzt der Vertrag kommt nicht nur aufgrund deines "Namens" zustande)

Je nach Fall kannst dir auch irgendwelche Doktortitel oder so auf Karten drucken lassen...

Von daher gibts sicher auch viele Verträge, die du unter dem Namen Johannes Müller abschließen kannst ;)

Bitterkraut  10.06.2016, 14:30

Die Anmeldung im Hotel ist im Meldegesetz erfaßt, falsche Daten anzugeben ist midestens eine ordungswidrigkeit, möglicherweise eine Straftat (hab keinen Bock, das jetzt zu recherchieren), also erzählt nicht, das wär erlaubt - oder "egal" wie du es nennst.

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ShinyShadow  10.06.2016, 14:40
@Bitterkraut

Ich habe darüber mal einen Bericht gesehen, da ich es nicht glauben konnte, habe ich einen Bekannten gefragt, der Rechtsanwalt ist... Dieser bestäfigte mir, dass das in D möglich ist...

Und hier zB. wird es auch nochmal bestätigt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Falsche-Personenangaben-geben-strafbar--f253812.html

Solange bei einer Hotelreservierung lediglich ein falscher Name genannt,aber letztlich die Hotelrechnung beglichen wird, liegt zivilrechtlich ein sog." verstecktes Geschäft für den, den es angeht", vor. Die wahre Identität des Gastes ist für das Hotel in diesem Fall unerheblich, der Vorgang ist weder straf- noch ordnungswidrigkeitenrechtlich relevant.
Anders wird es dann, wenn die Bezahlung der Rechnung unterbleiben – in diesem Fall liegt ein Betrugstatbestand vor.

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