Vertragskündigung bei Todesfall
Hallo ich wollte mal fragen wie das läuft mit Verträgen wenn ich zum Beispiel mir einen 2 Jahres Vertrag hole und monatlich mein Wunschhandy abbezahle... was passiert jedoch mit dem Handy wenn ich kündigen muss (zum beispiel bei einem Todesfall vom Besitzers des Vertrages). muss das handy zurück geschickt werden oder müssen meine angehörigen den vertrag weiter bezahlen obwohl sie ihn nicht benötigen?? ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen lg
4 Antworten
Also einen handyvertrag vererbt man ja nicht. Ob man das handy dann behalten kann weiss ich nicht. Aber man hat in dem moment sicher andere probleme
Der Tod entschuldet nicht.
Rechtlich gesehen haben die Rechtsnachfolger (Erben) den nunmehr auf sie übergegangenen Vertrag des Erblassers bis zu einem (außerordentlichen) Kündigungsrecht zu erfüllen: § 1922 BGB.
Die Mietwohnung können sie mit einem Monat Bedenkzeit erst mit Dreimonatsfrist, Versicherungen mit Sonderkündigungsfrist lt. AGB und das Handy, ein Abo oder den DSL-Anschluss eben erst zu der frühstmöglichen Frist nach 1 oder 2 Jahren kündigen, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen für den Fall des Todes bei Vertragsschluß vereinbart sind (Fitnesstudio, Sterbegeld- oder Lebensversicherung).
G imager761
Im Todesfall müssen viele Verträge gekündigt werden, die auf den Verstorbenen ausgestellt wurden. Dazu zählen neben dem Mietvertrag beispielsweise auch Versicherungen, Abonnements und Verträge mit Telefonanbietern. Manche Verträge erlöschen mit dem Tod, einige können im Todesfall mit Sonderrechten gekündigt werden. Bei jeder Kündigung im Todesfall wird die Sterbeurkunde benötigt. Einige der anfallenden Formalitäten wie die Kündigung von Versicherungen übernehmen zum Teil auch die Bestattungsinstitute. Daher sollte genau besprochen werden, welche Leistungen übernommen und welche Erledigungen von den Angehörigen ausgeführt werden.
Kündigung von Verträgen bei einem Todesfall
Die Kündigung von Verträgen bei einem Todesfall muss mit der Sterbeurkunde erfolgen. Bei Mietverträgen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wenn niemand den gemieteten Wohnraum übernimmt, haben sowohl die Erben als auch der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag mit einem Sonderkündigungsrecht innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme vom Tod des Mieters zu kündigen. Das Bankkonto des Verstorbenen wird von der Bank zunächst gesperrt bis ein Erbschein vorliegt. Daueraufträge und laufende Ausgaben wie die Miete werden in der Regel weiterhin gezahlt. Banken erfahren nur durch die Angehörigen oder durch das Auswerten von Todesanzeigen vom Tod, es gibt jedoch keine amtliche Todesnachricht. Die rechtmäßigen Erben können das Konto des Verstorbenen auflösen. Ein bestehender Telefonvertrag oder ein Handyvertrag kann sofort gekündigt werden und wird üblicherweise innerhalb weniger Tage stillgelegt.
Der Vertrag ist ja eigentlich ein Darlehen. Durch Todesfall wird das keineswegs getilgt. Dann treten die gesetzlichen Erben in diesen Vertrag ein.
Hallo! :)
Bei einem Todesfall erlischt der Vertrag, soweit mir bekannt. Du kannst es ja dann nicht mehr nutzen. Als meine Mutter starb, wollten wir sofort den Telekomanschluß kündigen, die stellten sich erst quer, aber dann mussten sie es...Tote telephonieren nunmal nicht mehr.
Ob Du / Deine Angehörigen das Handy zurückgeben musst / müssen. Ich weiß es nicht genau, aber ich denke schon, wenn es bis dahin nicht abbezahlt ist.
Ich kann Dir nur sagen, dass wir es nicht mussten bei der Telekom. Zudem ja auch Versicherungen z.B, die meine Mutter abgeschlossen hatte. Es gibt eine Liste, die die ersten 3 Tage nach Todesfall eines Angehörigen betreffen......findest Du auch im Netz.....und die besagt eben auch, erstmal alle Verträge, die der Verstorbene abgeschlossen hat, zu kündigen.
Wie absurd wäre das denn, wenn die Erben einen nicht nutzbaren Telefonanschluss bis zum Vertragsende zu bezahlen??????
Bis auf die Telekom hat auch sonst keiner Schwierigkeiten gemacht.
Im Todesfall müssen viele Verträge gekündigt werden, die auf den Verstorbenen ausgestellt wurden. Dazu zählen neben dem Mietvertrag beispielsweise auch Versicherungen, Abonnements und Verträge mit Telefonanbietern. Manche Verträge erlöschen mit dem Tod, einige können im Todesfall mit Sonderrechten gekündigt werden. Bei jeder Kündigung im Todesfall wird die Sterbeurkunde benötigt. Einige der anfallenden Formalitäten wie die Kündigung von Versicherungen übernehmen zum Teil auch die Bestattungsinstitute. Daher sollte genau besprochen werden, welche Leistungen übernommen und welche Erledigungen von den Angehörigen ausgeführt werden.
Kündigung von Verträgen bei einem Todesfall
Die Kündigung von Verträgen bei einem Todesfall muss mit der Sterbeurkunde erfolgen. Bei Mietverträgen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wenn niemand den gemieteten Wohnraum übernimmt, haben sowohl die Erben als auch der Vermieter die Möglichkeit, den Mietvertrag mit einem Sonderkündigungsrecht innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme vom Tod des Mieters zu kündigen. Das Bankkonto des Verstorbenen wird von der Bank zunächst gesperrt bis ein Erbschein vorliegt. Daueraufträge und laufende Ausgaben wie die Miete werden in der Regel weiterhin gezahlt. Banken erfahren nur durch die Angehörigen oder durch das Auswerten von Todesanzeigen vom Tod, es gibt jedoch keine amtliche Todesnachricht. Die rechtmäßigen Erben können das Konto des Verstorbenen auflösen. Ein bestehender Telefonvertrag oder ein Handyvertrag kann sofort gekündigt werden und wird üblicherweise innerhalb weniger Tage stillgelegt.
Vielen dank für die schnelle Antwort :) aber man hat das Handy ja schon angezahlt das denn ja auch irgendwie mies :/
Soweit ich weiß, ist bis zur vollständigen Zahlung das Handy zwar in Deinem Besitz, allerdings nicht Dein Eigentum. Ich kann ja auch kein Haus kaufen und dann sterben und verfügen, dass meine Nachkommen die ausstehenden Raten nicht mehr zahlen müssen, sondern dass das Haus ihnen gehört, weil ich eben blöder weise gestorben bin.
So ist das eben nunmal! ;)
Da kennst du § 1922 BGB aber noch nicht - (fast) alle schuldrechtlichen Verträge des Erblassers gehen auf die Rechtsnachfolger des Nachlasses, die Erben, zunächst über.
Das spielt für die Zahlungsverpflichtung aus Vertrag nun keine Rolle - er "wohnt" dann ja auch woanders, die Erben schulden trotzdem "seine" Miete. Den Telefonvertrag können die Erben ja weiter nutzen - bezahlen müssen sie ihn schließlich.