Ist es in Ordnung, wenn ich das Bürgerbüro frage, ob meine Briefe an meinen Zweitwohnsitz geschickt werden können?
Ich werde sechs Monate in meinem zweiten Wohnsitz bleiben, aber ich werde einige wichtige Briefe von Bürgerbüro erhalten. Könnte ich sie bitten, die Briefe an meinen Zweitwohnsitz zu schicken?
6 Antworten
Kannst Du machen, musst aber mit kritischen Rückfragen rechnen, denn dann wäre ja Dein Zweitwohnsitz der potenzielle Lebensmittelpunkt und damit der Erstwohnsitz - und da ist heute sehr kritisch, früher waren die Kommunen wie der Teufel der armen Seele hinterher Erstwohnsitzmeldungen zu bekommen, weil das Maßgabe für Steuerzuweisungen ist, in Zeiten der Zweitwohnungsteuer kann das durchaus anders aussehen.
Ein simpler Nachsendeantrag bei der Post macht weniger Aufwand und Aufsehen.
https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html
Bedeutet, dass Post an Adresse A automatisch an Adresse B geschickt wird - funktioniert aber nicht für private Postdienstleister.
Das Bürgerbüro hat nichts mit seinen Briefen zu tun. Wenn du deine Post an deinen Nebenwohnsitz bekommen willst, musst du das denen sagen die dir Briefe schicken wollen.
Zwar kannst du vorübergehend einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichten, dass betrifft dann aber nur Briefe der deutschen Post. Briefe anderer Zusteller nicht.
Amtliche Post geht immer an den ersten Wohnsitz.
Kannst Du, aber wie wäre es, wenn Du stattdessen bei der Post einen Nachsendeantrag stellst?
Das Bürgerbüro ist keine Post.
Du musst dich an die deutsche Post wenden und einen Nachsendeantrag stellen.
Was heißt “Nachsendeantrag bei der Post“ .. Sorry ich bin neu in Deutschland.