Ist es in Ordnung, wenn ich das Bürgerbüro frage, ob meine Briefe an meinen Zweitwohnsitz geschickt werden können?

6 Antworten

Kannst Du machen, musst aber mit kritischen Rückfragen rechnen, denn dann wäre ja Dein Zweitwohnsitz der potenzielle Lebensmittelpunkt und damit der Erstwohnsitz - und da ist heute sehr kritisch, früher waren die Kommunen wie der Teufel der armen Seele hinterher Erstwohnsitzmeldungen zu bekommen, weil das Maßgabe für Steuerzuweisungen ist, in Zeiten der Zweitwohnungsteuer kann das durchaus anders aussehen.

Ein simpler Nachsendeantrag bei der Post macht weniger Aufwand und Aufsehen.

Das Bürgerbüro ist nicht die Post!!

Das Bürgerbüro hat nichts mit seinen Briefen zu tun. Wenn du deine Post an deinen Nebenwohnsitz bekommen willst, musst du das denen sagen die dir Briefe schicken wollen.

Zwar kannst du vorübergehend einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichten, dass betrifft dann aber nur Briefe der deutschen Post. Briefe anderer Zusteller nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren

Amtliche Post geht immer an den ersten Wohnsitz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst Du, aber wie wäre es, wenn Du stattdessen bei der Post einen Nachsendeantrag stellst?

Das Bürgerbüro ist keine Post.

Du musst dich an die deutsche Post wenden und einen Nachsendeantrag stellen.