Ist es in Frankreich (2017) erlaubt gefälschte Sachen zu kaufen?

8 Antworten

Es ist gerade die französische Firma Lacoste, die mit dem Krokodil Logo, die einen sehr großen Schaden durch Plagiate hat. Sie geht daher auch viel deutlicher gegen Fälscher und Käufer von Plagiaten vor.

Beim Zoll erwischt, dann gibt es kein pardon - die Anzeige ist dir sicher.

Unter den Uhren ist Rolex ein beliebtes Objekt für Plagiate, sie sind aber etwas großzügiger in der juristischen Verfolgung.

Wie ist denn eigentlich Deine Frage? Dass man gefälschte Sachen nicht nach D bringen darf, egal wo man sie einkauft, sagt Du bereits. Und wenn jemand 3000 Euro für eine Tasche zahlen will dann ist das keine Frechheit, sondern das Privatvergnügen von den Leuten, die das zahlen wollen und können. Und wenn Du eine Channel-Tasche willst, weil Du solche Marken brauchst, dann zahl entweder den Preis, den die Marke kostet oder geh das Risiko ein, dass Du erwischt wirst mit einem Fake.

In Italien riskiert man, wenn man beim Kauf gefälschter Produkte z.B. von der Guardia di Finanza erwischt wird, eine saftige Geldstrafe.

In Frankreich drohen Käufern von gefälschter Markenware neben Geldstrafen auch Gefängnis (bis zu drei Jahre). Die Franzosen habe in diesem Punkt die strengsten Gesetze in Europa...was bei der Anhäufung bekannter Luxusmarken auch kein Wunder ist.

Ein Link. Der Inhalt ist leicht verdaulich aufbereitet und beinhaltet auch genügend Informationen um vorhandene Wissenslücken beim Thema Markenpiraterie zu schließen.

http://vernetztesicherheit.de/2016/07/15/plagiate-fakes-vorsicht-vor-teuren-urlaubsschnaeppchen/

Chanel ist ein Premiumlabel mit entsprechender Preisgestaltung, die für eine ganz bestimmte Klientel Produkte herstellen. Taschengeldempfänger zählen nicht dazu. Kauf Dir also lieber eine Handtasche, die altersgerecht und preislich auf dem Niveau liegt was Du Dir leisten kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung von Markenrechtsvertretern - Modebranche

Und bitte benehmt euch

Antwort war Knigge 1. Güte.

Taschengeldempfänger zählen nicht dazu

schön geschrieben:))

1

Nein. Der Kaufvertrag wird ungültig sein. Vor dem 1. Oktober wäre es eine "cause illicite" gewesen. Dank einer Reform des Vertragsrechts gibt es das zwar nicht mehr, aber ein solcher Kauf verstösst trotzdem gegen die "bonnes moeurs" bzw. des "ordre public". Das ganze steht in Artikel 1162 Code civil.

Natürlich nicht. Das Urheberrecht gilt in der gesamten EU. Gerade die von dir erwähnte Chanel-Tasche ist ein prima Beispiel. Chanel ist ein französisches Unternehmen. Was glaubst du wohl, was die Franzosen davon halten, wenn ein billiges chinesisches Plagiat davon bei ihnen verkauft wird?