Ist es haram, wenn man an einer Traubenrebe oder Apfelbaum vorbei läuft und "Mundraub" begeht?
9 Antworten
Das ist Diebstahl und auch islamisch gesehen nicht erlaubt.
Lediglich bei wildem Bestand ist eine Ernte in geringen Mengen erlaubt. Bei Traubenreben und Äpfeln ist erstmal davon auszugehen, dass diese Früchte nicht wild wachsen, somit es sich seit 1975 um Diebstahl handelt, wenn man sie pflückt - und sei es ein einzelner Apfel zum sofortigen Verzehr.
Aber auch vor 1975 war Mundraub nicht straffrei, sondern lediglich milder bestraft als Diebstahl im allgemeinen.
Da Diebstahl aber haram ist, ist es also haram.
Nicht, wenn der Baum einem Ungläubigen gehört.
Man sollte sich vorallem bei Nicht Muslimen davor hüten, ihnen Unrecht zu tun.
Mit eine Muslim kann man sich am Tage des Jüngsten Gerichts mit seinen guten Taten/Hasenat ausgleichen. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit auch höher, dass dieser Verzeiht, um somit auch auf Allahs Barmherzigkeit hoffen zu kommen.
Da die guten Taten bei Nicht-Muslimen nicht zählen werden, muss man dann ihre Sünden auf sich nehmen, um das Unrecht zu begleichen.
Die Seite Juraforum gibt Aufschluss darüber. Hier heißt es:
"Der Mundraub ist nicht nur verboten, sondern strafbar. Er existiert zwar nicht mehr als eigenständiges Delikt, dafür erfüllt er heutzutage den Tatbestand des Diebstahls gem. § 242 StGB, der immerhin mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann"
https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/ist-mundraub-strafbar-oder-verboten
Es ist verboten zu klauen. Sei es Essen oder Dinge. Es ist egal ob es haram ist oder nicht. Überlege welche Strafe es in anderen Ländern dafür gibt, besonders in Ländern in denen die Scharia gilt.