Ist es Haram?
Ich wollte ein Film gratis gucken halt und da kamm so ein Bild von einer nackten Frau hab direkt weg gemacht ist es eine Sünde jetzt ?
6 Antworten
Generell gilt, dass du, wenn du eine nackte Frau unverhofft sieht, dann einfach wegsiehst und natürlich nicht noch einen 2. Blick riskierst. Erst dann wird’s eine Sünde. Egal, ob in der Realität oder zweidimensional. Damit das nicht gleich wieder passiert, entferne dich einfach davon, sei es örtlich oder vor dem Bildschirm. Wenn du weißt, dass es in dem Film wieder passieren kann, ist es besser um- oder auszuschalten. Ohne viel Aufregung. Eigentlich ganz einfach. Auch wenn du hier Spott oder gehässige Bemerkungen erntest. Das hast du hier gratis.
Falls du einen Film nicht legal anschaust, ist das in der Tat auch eine Sünde. Da hilft nur eines: sofort aufhören und nicht wiederholen. Bitte Allah um Verzeihung. Aufrichtige Reue ist wichtig und wird vergeben, da Allah es zugesichert hat (40:60).
Was soll an einer nackten Frau Sünde sein?
Nackt wurden wir geboren und nackt verlassen wir diese Welt. Nacktheit per se ist keine Sünde. Einen nackten Menschen zu betrachten ist, als würdest Du einen Baum betrachten. Gott hat ihn geschaffen.
Ja, es ist haram. Weil du dafür eine Errungenschaft von intelligenten, also "gottlosen" Wissenschaftlern wie das Internet missbraucht hast.
Das illegale Film gucken ist eine Sünde. Gleicht einem Diebstahl.
Ein Bild ungewollt anzuschauen, dass du sogar sofort weggeklickt hast, ist keine Sünde.
Eine Sünde kann nur sein, wenn man etwas sündiges bewusst tut oder zulässt.
Da bin ich mir nicht so sicher, ob das "Diebstahl" ist. Denn wir bezahlen auf absolut alles Urheberrechtsabgabe. Vom Drucker bis zur Festplatte. Was bekommen wir dafür? - Genau, das Recht auf eine Privatkopie.
Dort geht es um Veröffentlichung per se und um den Vertrieb eines Mediaplayers, der so eine veröffentlichte Widergabe erlaubt.
cit:
"„Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges und gewerbliches Eigentum – Richtlinie 2001/29/EG – Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte – Art. 3 Abs. 1 – Öffentliche Wiedergabe – Begriff – Verkauf eines multimedialen Medienabspielers – Zusätzliche Module (Add-ons) – Veröffentlichung von Werken ohne Erlaubnis ihres Inhabers – Zugang zu Streamingseiten (Streaming) – Art. 5 Abs. 1 und 5 – Vervielfältigungsrecht – Ausnahmen und Beschränkungen – Rechtmäßige Nutzung“"
zudem ist es nur eine Vorentscheidung.
Zusammenfassung: Auf die gegenständliche Frage nicht zutreffend.
Was ein Gericht sagt, für einen Fall, der diesem wirklich entspicht, weiß kein Mensch. Doch meiner Rechtsmeinung nach ist es legal und von der Urheberrechtsabgabe umfasst, sich etwas im Internet anzusehen.
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/abmahnung-filesharing/streaming/ die sehen das anders
kino.to ist keine Privatsache, sondern ein Portal, das Filme verbreitet. Es ist keine Frage, dass DAS eine Urheberrechtsverletzung ist.
Ansonsten verlinkt Dein Link zu jemanden, der etwas behauptet, was angeblich in einer Entscheidung wäre, die in Wahrheit nur eine Vorentscheidung ist. Das Link fällt also in die Kathegorie "Gerücht aus dem Internet".
Ja, kann sein, dass diese Entscheidung, wenn sie kommt, anders lautet, als meine Rechtsmeinung heute ist. Das ist Juristen-Schicksal. Doch zur Zeit kann ich in dem Link eben nicht mehr sehen als eine Behauptung und ein schiefes Zitat.
Wenn Du das anders siehst, bitte verlinke auf die Quelle, also den Satz im angeblichen Urteil. Und zwar zum Volltext des ERGANGENEN Urteils.
NEIN, ist es nicht! - UND: Im Interesse Deines eigenen Lebensglücks und Seelenfriedens: Kümmere Dich nicht um Haramitäten: Haramitäten sind überwiegend sinnfrei + ewiggestrig, machen Dir nur Angst und versauen Dir Dein Leben:(
Es gibt keinen Allah. Und in Ländern wie bspw. der Schweiz ist der reine Download sogar völlig legal.