Ist eine Vorstrafe wegen Btm Verstoß, bei einer Verkehrskontrolle, schon ausreichend für einen begründeten Verdacht des Drogenkonsums?
Wie verhält man sich bei einer Verkehrskontrolle, wenn die Polizei feststellt, dass man schon einen Eintrag wegen Btm Verstoß hat? Kann mich die Polizei, auch wenn ich nüchtern bin, keine roten Augen habe und auch kein auffälliges Verhalten zeige, trotzdem mitnehmen und eine Blutprobe richterlich anordnen lassen? Kann die Polizei, nur aufgrund der Vorstrafe und der Verweigerung des Urintest, einen Verdacht des Konsums rechtlich begründen? Und was ist, wenn die Beamten einfach behaupten, dass ich gerötete Augen habe oder dass ich mich auffällig verhalten würde, obwohl es gar nicht stimmt? Das kann ich doch im Nachhinein dann auch nicht mehr beweisen, oder? Wäre sehr dankbar wenn mir jemand diese Fragen beantworten und rechtlich begründen könnte. Vielen Dank vorab
4 Antworten
Bin kein Jurist, das vorneweg.
Kann die Polizei, nur aufgrund der Vorstrafe und der Verweigerung des Urintest, einen Verdacht des Konsums rechtlich begründen?
Nach meinem Wissensstand reicht das nicht für einen begründeten Verdacht aus. Die Verweigerung des Urintests darf sowieso nicht nachteilig ausgelegt werden, weil es dein gutes Recht ist, diesen zu verweigern (was aber dennoch regelmäßig geschieht).
Und was ist, wenn die Beamten einfach behaupten, dass ich gerötete Augen habe oder dass ich mich auffällig verhalten würde, obwohl es gar nicht stimmt?
Das kann gut sein, denn Falschaussagen von Polizisten sind nicht ganz unüblich. Da kannst du notfalls gar nichts machen.
Du kannst aber auf einem Protokoll bestehen, in dem festgehalten wird, wer die Blutprobe und warum angeordnet hat. Sollte die Blutprobe negativ sein, bleibt das zuständige Kommisariat auf den Kosten sitzen, was für die Beamten nicht günstig ist. Außerdem kannst du eine Erstattung der durch die ungerechtfertigte Anordnung enstandene Kosten fordern.
Aus der Akte get hervor, wer wann die Probe angeordnet hat, falls die Polizisten lügen sollten (kopfschüttel). Außerdem fertigt der entnehmende Arzt ein Protokoll über die Entnahme und weitere Begebenheiten, wie Erscheinung des Beschuldigten, Benehmen, Verhalten, Aussehen, Auftreten, Sprechweise etc. Er wird ihm auch in die Augen schauen und gerötete Bindehäute vermerken, falls die Polizisten mal lügen (kopfschüttel Nr.zwei).
Nein, das ist selbstverständlich kein Indiz für Drogenkonsum und rechtfertigt allein gesehen niemals die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe.
Und by the way, die Blutprobe ordnet der Polizeibeamte selber an, dazu braucht es (nach einer Gesetzesänderung vor ein paar Jahren) keinen richterlichen Beschluss.
Guter Hinweis von dir bezüglich der Gesetzesänderung. Danke
Du hast einen Eintrag wegen BTM - also musst du dich nicht wundern, wenn die Polizei hier kontrolliert.
Wenn du doch nichts zu befürchten hast dann stimme doch dem Urintest zu und dann ist es gut!
Dich anhalten dürfen sie. Ein Kumpel von mir hatte mal einen Corsa ersteigert, der als Schmuggelfahrzeug beschlagnahmt wurde. Ist damit mehrmals angehalten worden, weil das Fahrzeug polizeibekannt war.
Wenn du allerdings keine Ausfallerscheinungen zeigst, dann dürfen sie dich nicht einfach zur Blutentnahme zwingen.