Ist eine Vorstrafe wegen Btm Verstoß, bei einer Verkehrskontrolle, schon ausreichend für einen begründeten Verdacht des Drogenkonsums?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bin kein Jurist, das vorneweg.

Kann die Polizei, nur aufgrund der Vorstrafe und der Verweigerung des Urintest, einen Verdacht des Konsums rechtlich begründen?

Nach meinem Wissensstand reicht das nicht für einen begründeten Verdacht aus. Die Verweigerung des Urintests darf sowieso nicht nachteilig ausgelegt werden, weil es dein gutes Recht ist, diesen zu verweigern (was aber dennoch regelmäßig geschieht).

Und was ist, wenn die Beamten einfach behaupten, dass ich gerötete Augen habe oder dass ich mich auffällig verhalten würde, obwohl es gar nicht stimmt?

Das kann gut sein, denn Falschaussagen von Polizisten sind nicht ganz unüblich. Da kannst du notfalls gar nichts machen.

Du kannst aber auf einem Protokoll bestehen, in dem festgehalten wird, wer die Blutprobe und warum angeordnet hat. Sollte die Blutprobe negativ sein, bleibt das zuständige Kommisariat auf den Kosten sitzen, was für die Beamten nicht günstig ist. Außerdem kannst du eine Erstattung der durch die ungerechtfertigte Anordnung enstandene Kosten fordern.

superseegers  07.04.2024, 09:54

Aus der Akte get hervor, wer wann die Probe angeordnet hat, falls die Polizisten lügen sollten (kopfschüttel). Außerdem fertigt der entnehmende Arzt ein Protokoll über die Entnahme und weitere Begebenheiten, wie Erscheinung des Beschuldigten, Benehmen, Verhalten, Aussehen, Auftreten, Sprechweise etc. Er wird ihm auch in die Augen schauen und gerötete Bindehäute vermerken, falls die Polizisten mal lügen (kopfschüttel Nr.zwei).

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Nein, das ist selbstverständlich kein Indiz für Drogenkonsum und rechtfertigt allein gesehen niemals die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe.

Und by the way, die Blutprobe ordnet der Polizeibeamte selber an, dazu braucht es (nach einer Gesetzesänderung vor ein paar Jahren) keinen richterlichen Beschluss.

BenLenox 
Fragesteller
 07.04.2024, 21:24

Guter Hinweis von dir bezüglich der Gesetzesänderung. Danke

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Du hast einen Eintrag wegen BTM - also musst du dich nicht wundern, wenn die Polizei hier kontrolliert.

Wenn du doch nichts zu befürchten hast dann stimme doch dem Urintest zu und dann ist es gut!

Dich anhalten dürfen sie. Ein Kumpel von mir hatte mal einen Corsa ersteigert, der als Schmuggelfahrzeug beschlagnahmt wurde. Ist damit mehrmals angehalten worden, weil das Fahrzeug polizeibekannt war.

Wenn du allerdings keine Ausfallerscheinungen zeigst, dann dürfen sie dich nicht einfach zur Blutentnahme zwingen.