Ist eine Anzahlung gleich zustellen wie Kaufvertrag?

4 Antworten

Ihr müsst ihm eine (erfüllbare) Frist setzen bis zu wann zu liefern ist (sofern es keinen Liefertermin im Kaufvertrag gibt, dann wäre er schon in Verzug), danach kannst rechtliche Schritte gehen (Anwalt) oder vom Vertrag zurückzutreten wenn die Frist erfolglos verstrich.

Alles in einer Mahnung und schriftlich. Immer an die Beweisbarkeit denken. Keine Abmachungen über's Telefon die nicht noch schriftlich bestätigt werden.

Der Kaufvertrag kommt juristisch zustande, wenn sich Verkäufer und Käufer darüber einig sind, was verkauft werden soll und zu welchen Bedingungen, also zu welchem Preis. Das kann auch mündlich geschehen oder "konkludent" wie z.B. an einem Automaten.

Nur ist man bei größeren Kaufverträge, gerade im Kfz-Bereich immer gut bedient, einen schriftlichen Vertra zu machen und Zahlungen sowie Fahrzeug- und Schlüsselübergabe zu dokumentieren..

Ohne dieses ist das in diesem Bereich ein Spiel ohne Netz und doppelten Boden.

Rufe den Verkäufer an, setze ihm eine Frist zur Lieferung des Lkw oder, falls er ihn nicht liefern kann, der Rückgabe der Anzahlung. Schreib ihm das auch und lass es ihm per Einwurfeinschreiben zukommen!

Weise ihn darauf hin, dass du ansonsten gezwungen bist, gerichtliche Schritte zu ergreifen und dass du dir vorbehältst, ihn wegen Betrugs anzuzeigen.

Das mag hart klingen, ist aber bei windigen Verkäufern oft hilfreicher als viele wohlklingende Worte.

Wenn auch das nichts hilft, dann zeige ihn an. Wenn du noch die Annonce für den Verkauf hast, ist das natürlich gut. Ansonsten dokumentiere dir alles um die Geschichte herum. Vor Gericht steht immer der besser da, der die mehreren Details liefern kann. Also Ort, Zeitpunkt des Verkaufs, mögliche Zeugen. Datum und Uhrzeit deiner Anrufe wegen des Lkw undsoweiter.

Die (An)Zahlung und der Kaufvertrag an sich sind zwei völlig verschiedene Sachen. Wenn der Verkäufer die Anzahlung annimmt kann man eindeutig auf einen zuvor ggf. konkludenten KV schließen.

Normal macht man doch einen Vertrag und dann die Anzahlung. Oder hast du wenigstens eine Quittung über die geleistete Anzahlung? Ich würde dem Verkäufer eine Frist setzen und dann mein Geld zurück verlangen.

putzi2015 
Fragesteller
 04.12.2018, 15:00

Quittung haben wir.