Ist ein Motorroller mit 20kmh drossel bei Behinderung eine Mobilitätshilfe?
Moin
Ich bin 15 Jahre alt und habe eine Behinderung (Als Typ 4).Ich habe vor der Tür einen ungedrosselten Motorroller stehen. Im Internet steht das alles 2 spurige was nicht mehr als 20kmh fährt und mehr als 70cm breit ist als Mobilitätshilfe zählt. Zählt mein roller dann auch als Mobilitätshilfe wenn er gedrosselt ist? (Habe 60% Behinderung) bzw ist er dann Führerscheinfrei?
4 Antworten
Welche Fahrzeuge du ohne Fahrerlaubnis fahren darfst, ist in §4 FeV geregelt.
Dort heißt es zu Krankenfahrstühlen:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
Dein Motorroller ist schneller als 15 km/h und hat zudem vermutlich keinen Elektroantrieb.
Selbst wenn du einen entsprechenden Elektroroller finden würdest, würde dein Vorhaben daran scheitern, dass ein einspuriges Kraftfahrzeug kaum "nach der Bauart zum Gebrauch durch körperliche Personen" bestimmt wäre, sondern nach seiner Bauart ein ganz gewöhnlicher Roller ist.
Lediglich wenn du vor 2002 eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle gemacht hättest, dürftest du damit Verbrenner bis 25 km/h fahren, wenn sie zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen vorgesehen wären.
Im Internet steht das alles 2 spurige was nicht mehr als 20kmh fährt und mehr als 70cm breit ist als Mobilitätshilfe zählt.
Die Mobilitätshilfenverordnung existiert seit 2019 nicht mehr.
In der Verordnung steht, wie du ja selbst schon erkannt hast, drin das das 2 spurige Fahrzeuge als Hilfe anerkannt werden. Da der Roller aber nur einspurig ist, fällt der da raus
Nein, ein Roller ist nur einspurig!
Es kommt auf die Zulassung an.
Aber es heißt bis 2 spurig nicht dass es 2 spurig sein muss
Nein, es kommt auf die Fahrerlaubnisverordnung an. Die regelt eindeutig, was er fahren darf und was nicht.