Ist die Blitzerappnutzung verboten?

5 Antworten

Ja, ist es. Zumindest bei der Fahrt.

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

§23 Abs. 1c StVO

In Deutschland ja: § 23 Abs. 1c StVO

Adressat der Vorschrift ist m. E. nur der Fahrzeugführer selbst. Ein Handeln des Fahrers durch den Beifahrer und eventuelle Beihilfehandlungen des Beifahrers wären im Einzelfall zu prüfen.


Pixelated  08.07.2025, 17:36

Der Paragraph schreibt von „betriebsbereit mitführen“. Das wird dann wohl auch gelten, wenn es vom Beifahrer bedient wird.

Answer1234567  08.07.2025, 17:43
@Pixelated

Wenn der Fahrer sich des Handys des Beifahrers bedient, kann auch das als Nutzung durch den Fahrzeugführer gelten. Das ändert aber nichts daran, dass Adressat des Verbots nur der Fahrer selbst ist - der Beifahrer könnte allenfalls wegen Beihilfe belangt werden.

Pixelated  08.07.2025, 18:14
@Answer1234567

Ja, das ist die Grauzone. Der Beifahrer darf es eigentlich nutzen, sobald der Fahrer aus dieser Nutzung profitiert, wird es problematisch.

Answer1234567  09.07.2025, 22:56
@Pixelated
Der Beifahrer darf es eigentlich nutzen

Sag wir lieber: Die Nutzung ist dem Beifahrer nicht verboten. Aber es ist dem Fahrer verboten, sich eines durch den Beifahrer verwendeten Gerätes zu bedienen.

Die Polizei hat reell nur ein Chance, wenn du bei der Kontrolle zu blöde bist, die App rechtzeitig aus zu schalten. (kommt häufiger vor als man glauben möchte)

Ja, ist verboten. Interessiert's mich? Nicht wirklich 😉. Bei der letzten Kontrolle haben sie sich gar nicht dafür interssiert, obwohl das Smartphone exponiert installiert ist. Die wollen meist nur die Alkoholsünder rausfischen.

nein

zuhause kannst du die nutzen soviel du möchtest aber nicht beim fahren