Ist die Blitzerappnutzung verboten?
5 Antworten
Ja, ist es. Zumindest bei der Fahrt.
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
§23 Abs. 1c StVO
In Deutschland ja: § 23 Abs. 1c StVO
Adressat der Vorschrift ist m. E. nur der Fahrzeugführer selbst. Ein Handeln des Fahrers durch den Beifahrer und eventuelle Beihilfehandlungen des Beifahrers wären im Einzelfall zu prüfen.
Wenn der Fahrer sich des Handys des Beifahrers bedient, kann auch das als Nutzung durch den Fahrzeugführer gelten. Das ändert aber nichts daran, dass Adressat des Verbots nur der Fahrer selbst ist - der Beifahrer könnte allenfalls wegen Beihilfe belangt werden.
Ja, das ist die Grauzone. Der Beifahrer darf es eigentlich nutzen, sobald der Fahrer aus dieser Nutzung profitiert, wird es problematisch.
Der Beifahrer darf es eigentlich nutzen
Sag wir lieber: Die Nutzung ist dem Beifahrer nicht verboten. Aber es ist dem Fahrer verboten, sich eines durch den Beifahrer verwendeten Gerätes zu bedienen.
Die Polizei hat reell nur ein Chance, wenn du bei der Kontrolle zu blöde bist, die App rechtzeitig aus zu schalten. (kommt häufiger vor als man glauben möchte)
Ja, ist verboten. Interessiert's mich? Nicht wirklich 😉. Bei der letzten Kontrolle haben sie sich gar nicht dafür interssiert, obwohl das Smartphone exponiert installiert ist. Die wollen meist nur die Alkoholsünder rausfischen.
nein
zuhause kannst du die nutzen soviel du möchtest aber nicht beim fahren
Der Paragraph schreibt von „betriebsbereit mitführen“. Das wird dann wohl auch gelten, wenn es vom Beifahrer bedient wird.