Ist der Wechsel des Versicherungsnehmers ein Kündigungsgrund der Versicherung?
Moin,
ich würde gerne ein neues Auto auf mich versichern lasse, es aber nach ca. einem Monat auf den Namen eines anderen versichern lassen, welcher eine wesentlich höher SF-Klass als ich hat.
Ist der Wechsel des Versicherungsnehmers ein Kündigungsgrund oder läuft mein Vertrag dann ein Jahr fort?
Quellen wären toll.
Vielen Dank vorab
3 Antworten
Der VN kann nicht einfach so gewechselt werden, weil der Vertrag nicht gekündigt werden kann. Es müsste auch ein Halterwechsel passieren, damit eine Sonderkündigung möglich ist.
Was ist bei einem Versicherungsnehmer- /Halterwechsel zu tun? (ruv.de)
Bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers ist ein neuer Abschluss durch den Versicherungsnehmer erforderlich. Bei einem Wechsel können jedoch keine Schadenfreiheitsklassen von einer Person auf die andere übertragen werden. Sobald der neue Vertrag abgeschlossen wurde, können Sie den alten Vertrag über Ihr Kfz-Vertragscenter online kündigen.
Dein Plan geht nur auf, wenn der "Andere" gleichzeitig neuer Halter des Wagens wird.