Ist das verboten: Falschgeld im Ausland?

6 Antworten

Tatsächlich ist das Herstellen und das Verbreiten von Falschgeld eine wohl überall heftige Straftat (in Deutschland Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr und damit ein Verbrechenstatbestand) Jeder Staat hat natürlich ein Interesse daran, seine Währung besonders zu schützen.

Und auch wenn du das im Ausland machst, kannst du hier in Deutschland dafür verfolgt werden, wobei du auch im Ausland sicherlich nicht ohne Haft und entsprechende Strafen davon kommen dürftest.

Ich rate Dir eindringlich dazu, Dich mal mit den nachfolgenden Links/deren Inhalten auseinanderzusetzen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__146.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__147.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.

Btw: Die Strafbarkeit bezüglich Falschgeld ist nicht nur in DE gegeben (siehe obenstehende Links), bzw gilt auch für andere Länder (nachfolgender Link = schweizer StGB):

https://links.weblaw.ch/BGE-119-IV-154#:~:text=Dezember%201937-,StGB%20Art.,drei%20Jahren%20oder%20Geldstrafe323%20bestraft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)

treppensteiger  23.07.2025, 20:59

boah, der letzte link ist gruslig! Wie kann man nur so ein Thema so sprachlich (weil vermutlich juritisch) auseinanderpflücken, man meint, da hat jedes einzelne Wort seine Goldwaage. Also "Verbrechen durchziehen" dürfte wesentlich effektiver und schneller gemacht sein, wenn auch natürlich nicht anwaltlich geprüft. Und das ist ja nur der 27. Auszug eines Urteils...

Wen auch immer du da meinst, das klingt nach touristischer Abzocke in Großstädten, eine Art direktes Betteln. Aber eigentlich wirkungslos, wärst da nicht u.a. du: Wie auch immer du dazu kommst, der Meinung zu sein, wildfremden Leuten, die auch noch gar nicht so arm wirken, (noch mehr) Geld zustecken zu müssen.

Lies mal die einschägigen Gesetze über das Inverkehrbringen von Falschgeld. Auszug: Geldfälschung (§ 146StGB) ist in Deutschland ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. Schon auf den deutschen Reichsbanknoten wurde mit Zuchthausstrafen gedroht: Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Auf den deutschen DM-Scheinen ab 1974 wurde dann der Begriff Zuchthaus durch Freiheitsstrafe ersetzt

Natürlich ist das verbreiten von Falschgeld verboten.