Ist das verboten?
Wenn man sich krankschreiben lässt wegen der Psyche, aber dann nach Malle fliegt?
(Reine Interessefrage, ich habe das nicht vor.)
9 Antworten
Verboten ist das nicht. Man darf seine Genesung nucht gefährden, also nicht feiern und trinken bis ultimo. Aber grad bei Psyche kann ein geruhsamer Urlaub echt gut tun.
Ich würde, wenn ich das vorhatte, meinen arzt um seine Meinung fragen. Wenn er sagt, ok,,kann er mir das auch später so attestieren, wenn der Arbeitgeber Stress macht.
Blöd ist nur, wenn due Kollegen das mitbekommen, gibt es leicht Gerede von wegen auf Krankschreibung verreisen, um Urlaubstage zu sparen und so.
Verboten ist das grundsätzlich nicht, die die anderen Antworter bereits ansprachen.
Daß eine Urlaubsreise während einer Krankschreibung (und dann noch ausgerechnet nach Malle...) Grundsatzfragen bzw. Zweifel beim Arbeitgeber auslösen, solle auf der Hand liegen.
Er könnte etwa eine Überprüfung des Krankenstatusses bei der Krankenkasse oder dem medizinischen Dienst veranlassen. Er kann eine schriftliche Stellungnahme beim Arbeitnehmer einfordern.
Und wenn ihm starke Belege/Hinweise auf Mißbrauch des Krankenstatusses vorliegen, etwa daß die Krankheit vorgetäuscht wurde oder die Genesung quasi sabotiert wird, kann das auch als Anlaß für eine Abmahnung oder gar Kündigung, wenn bereits anderes Fehlverhalten vorliegt, gesehen werden.
Wenn hingegen der Arzt die Urlaubsreise als sogar förderlich für den Genesungsprozess attestiert (Ruhe, Erholung, Ablenkung, Mallorca besteht ja nicht nur aus "Ballermann"...), dann mag das außenstehenden vielleicht als dreist erscheinen, wird aber wohl kaum anfechtbar sein.
Grundsätzlich darf man während einer Arbeitsunfähigkeit alles machen, das der Gesundheit guttut oder zumindest nicht schadet.
Wenn das der Vorgesetzte herausfindet, gibt es aber mindestens unangenehme Fragen (da er den Grund der Arbeitsunfähigkeit ja nicht kennt).
Sofern der Urlaub resp. die Auslandsreise der Genesung nicht entgegenstehen, ist dies völiig unbeachtlich und jederzeit zulässig. Allerdings sollte man das mMn dann entweder auch nicht publikmachen, schon gar nicht gegenüber dem AG, oder aber proaktiv selbigem im Vorfeld bereits selbst mitteilen mit der entsprechenden Begündung. Der AG kennt ja den Grund für die AU nicht.
Hier findest Du alle relevanten Informationen:
"Einkaufen oder Urlaub trotz Krankschreibung? Rechte und Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit - Dr. jur. Jens Usebach LL.M │Rechtsanwalt & Fachanwalt │Kündigungsschutz & Arbeitsrecht" https://www.jura.cc/rechtstipps/einkaufen-oder-urlaub-trotz-krankschreibung-rechte-und-pflichten-bei-arbeitsunfaehigkeit/
Dir ist klar, dass Mallorca mehr zu bieten hat, als einen einige Kilometer langen Strandabschnitt, auf dem sich einige Deppen die Birne weglöten?