Ab wie vielen Jahren, kann man in das Gefängnis kommen?

3 Antworten

siehe § 19 StGB

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

D.h. im Umkehrschluss, dass man mit Vollendung des 14. Lebensjahres "strafmündig" ist und bei entsprechender Schwere einer Tat auch "einmaschieren darf"

Ups, da kannst du jetzt nichts mehr anstellen, die Untergrenze für das Jugendstrafrecht liegt tatsächlich bei 14 ;)

MfG Angelo

Wenn du volljährig bist oder als Erwachsener verurteilt wirst. Davor gibt es Jugendstrafanstalten und auch Jugendheime. Wenn du nämlich zu dumm und kriminell bist ist es gut möglich, dass deinen Eltern unterstellt wird, sie könnten sich nicht um dich kümmern. Dann wirst du eben woanders untergebracht. Auch eingesperrt.