Werden alle Vorstrafen die man als minderjähriger begeht irgendwann komplett gelöscht?

4 Antworten

Erstmal ein paar grundlegende Sachen zur Verjährung von Straftaten im Allgemeinen:

Im Strafrecht wird zwischen der Strafverfolgungs- und der Strafvollstreckungsverjährung unterschieden.

Mit der Ausnahme des Mords verjähren alle Straftaten spätestens nach dreißig Jahren. Auch der versuchte Mord und die Teilnahme unterliegen nicht der Verjährung. 

Konkret auf Deinen Fall bzgl. Führungszeugnis:

Regelungen über's Führungszeugnis finden sich im Bundeszentralregistergesetz. Bezüglich der Frage auf Löschung muss man hier aufpassen, da das Bundeszentralregisterzwei Regelungen für die Löschung trifft. Einmal in § 34 BZRG und in § 46 BZRG.

Die erste Regelung betrifft das Führungszeugnis, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, hier ist die Löschungsfrist kürzer. Die Regelung des § 46 BZRG – also die längere Frist – betrifft die Löschung aus dem Bundeszentralregister, also nicht nur aus dem Führungszeugnis.

Gem. § 34 BZGR gelten folgende Löschfristen:

Löschungen nach 

- 3 Jahren (Geld- u. Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten, Freiheitstrafen bis 1 Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung, Jugendstrafe bis 1 Jahr, Jugendstrafe bis 2 Jahre wenn Bewährung)
- 5 Jahren bei allen übrigen Fällen (Freiheitsstrafen über 1 Jahr o. Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung)
- 10 Jahren (Freiheitsstrafen o. Jugendstrafen von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wg. Sexualstraftaten

Wie wir schon gelernt haben: Mord verjährt nie. Wird also auch nie rausgestrichen. Was Volksverhetzung angeht, da kommt es auf das Strafmaß an, man beachte obige Löschfristen.



Kommt auf die Verurteilung an, ohne Verurteilung kein Eintrag

ich glaube sexualdelikte auch nicht aber kA

Mord verjährt halt nie.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein wie kommst du darauf. Deine Akte wird überhaupt nicht gelöscht