Ist das strafbar?
Ich 15 bin vor zwei Tagen in Koblenz gelaufen und habe jemanden gesehen, der mit seinem Teil hinter einem Baum gespielt hat, obwohl er sich im öffentlichen Raum befand und die Straße eine lebhafte Straße war.
Das sollte doch illegal sein
5 Antworten
Der Straftatbestand des § 183 StGB - Exhibitionismus
Als exhibitionistische Handlung bezeichnet man das zur Schau stellen des primären Geschlechtsorgans. Dabei muss die eigene sexuelle Befriedigung des Täters im Vordergrund stehen, sei es, dass das zur Schau stellen selbst oder die Reaktionen der Betrachter zu einer sexuellen Erregung führt. Das bloße Vorzeigen des Geschlechtsteils genügt an sich nicht. Erst recht nicht, wenn jemand unbeabsichtigt nackt beobachtet wird, z.B. beim sog. Wild-Urinieren. Dennoch werden auch in solchen Fällen nicht selten Strafverfahren eingeleitet. Gerade dann ist es wichtig, mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts, die tatsächliche Sachlage herauszuarbeiten.
Neben dem zur Schau stellen des männlichen Gliedes ist es erforderlich, dass eine andere Person dieses visuell wahrnehmen kann und sich hierdurch belästigt fühlt.
Nach wie vor können nur Männer den Tatbestand des Exhibitionismus gem. § 183 StGB verwirklichen. Das stellt zwar einen eindeutigen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes dar. Dennoch wird der Straftatbestand seitens der Justiz weiterhin unverändert angewendet.
https://anwaltskanzlei-sexualstrafrecht.de/exhibitionismus-erregung-offentlichen-argernisses.html
Theoretisch ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses. Jedoch muss sich dazu erstmal jemand so sehr drüber aufregen, dass er die Polizei ruft.
Immerhin stand er hinter einem Baum und nicht mitten auf dem Gehweg. Es könnte auch Wildpinkeln gewesen sein, war ihm also vielleicht selber peinlich.
Trotzdem ist es besser als Exhibitionismus oder Erregung öffentlichen Ärgernisses. Auch wird es noch unwahrscheinlicher verfolgt. Da müsste schon die Polizei direkt vorbei laufen.
Das ist Leuten schon passiert. 😄 Bei mir gegenüber befindet sich eine Grundscbule, die mit einem luftigen Zaun von der Straße abgetrennt ist, Nahezu täg,ich stellen sich Männer an den Zaun und pinkeln. Immer an derselben Stelle..Einer wurde mal vom Abschnittsbeamten erwischt....
Es ist erst dann strafbar, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt, was nicht der Fall war. Außerdem hat er sich ja sowieso hinter einem Baum versteckt.
Ich seh kein Problem.
Manchmal kann man halt nicht mehr warten
Ja das ist strafbar. Aber der jemand kann natürlich nur zur Verantwortung gezogen werden wenn er auch angezeigt wird.
Ist es auch.
Das nennt sich Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Aber anzeigen kannst du es aufgrund fehlender Beweise nicht, weil Fotos von nackten Menschen machen ist genauso illegal.
Exhibitionismus ist es nur, wenn das Ziel des Mannes war, andere sexuell zu erregen. Da das ganze versteckt hinter einem Baum war, ist das nicht der Fall.
Wenn er andere erotisch erregt, wäre er ja ein Wohltäter und kein Straftäter. Ich freue mich jedenfalls, wenn mich jemand erregt.
Wildpinkeln ist auch nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.