Legal in Schule (Schulgelände) einbrechen?!
Angenommen, man würde in eine Schule/Schulgelände einbrechen. Würde man sich da Strafbar machen? Also an sich ist die Schule ja ein öffentlicher Einrichtung, es gibt keine verschlossenen Tore und den Spielplatz darf man am Nachmittag einfach besuchen. Wäre es dann verboten, mitten in der Nacht auf das Schulgelände zu gehen und sich umzuschauen? Und wenn man dann noch zufälligerweise eine offene Tür findet und reingeht? Ich würde mich ja nur umschauen und wahrscheinlich nichts kaputt machen. Außerdem ist es ja deren Schuld, wenn die Tür offen stand.
Also nee, ich habe es noch nicht getan. Würde mich aber interessieren, ob das nun legal oder illegal wäre.
Freue mich auf eure Antworten. ^^
16 Stimmen
8 Antworten
Hausfriedensbruch, denn das Schulgelände ist nur zu bestimmten Zeiten frei zugänglich.
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§123 StGB
Hausfriedensbruch.
Du darfst den Pausenhof/das Gelände natürlich nachts betreten, sofern nichts anderes ausgeschildert ist.
In das Gebäude rein gehen darfst du außerhalb der Öffnungszeiten allerdings nicht, auch nicht wenn eine Tür oder ein Fenster offen ist.
§123 StGB spricht von "widerrechtlichen Eindringen".
Da du kein Schüler bist und nachts die Schule nicht geöffnet hat, (egal, ob einer vergessen hat, die Tür zu schließen, dringst du ohne Berechtigung ein.
...du zumindest Hausfriedensbruch begehst.
Das Schulgelände darf nur von befugten Personen zu den bekannten Zeiten betreten werden....wer sich anderweitig darauf aufhält, begeht im besten Fall Hausfriedensbruch im schlimmsten Fall Einbruch. Da kommt dann die Polizei.