Legal in Schule (Schulgelände) einbrechen?!

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8 Antworten

Illigal, weil...

Hausfriedensbruch, denn das Schulgelände ist nur zu bestimmten Zeiten frei zugänglich.

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§123 StGB

Illigal, weil...

Hausfriedensbruch.

Du darfst den Pausenhof/das Gelände natürlich nachts betreten, sofern nichts anderes ausgeschildert ist.

In das Gebäude rein gehen darfst du außerhalb der Öffnungszeiten allerdings nicht, auch nicht wenn eine Tür oder ein Fenster offen ist.

Illigal, weil...

§123 StGB spricht von "widerrechtlichen Eindringen".

Da du kein Schüler bist und nachts die Schule nicht geöffnet hat, (egal, ob einer vergessen hat, die Tür zu schließen, dringst du ohne Berechtigung ein.

Illigal, weil...

...du zumindest Hausfriedensbruch begehst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Illigal, weil...

Das Schulgelände darf nur von befugten Personen zu den bekannten Zeiten betreten werden....wer sich anderweitig darauf aufhält, begeht im besten Fall Hausfriedensbruch im schlimmsten Fall Einbruch. Da kommt dann die Polizei.