Ist das noch verhältnismäßig?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn „Person X“ eine (putativ) Gefahr für die Allgemeinheit (oder einen Teil davon) darstellt, ist es definitiv angemessen/verhältnismässig & absolut legitim, diese Person zu überwachen. Auch ein 13 jähriges Mädchen kann als Gefährder eingestuft werden, weshalb eine 24/7 Überwachung auch als notwendig & rechtens erachtet werden kann/wird. Für eine solche Überwachung kann u.A. auch eine elektr. Fussfessel zum Einsatz kommen (wie in diesem Fall geschehen).

Diese 13 Jährige hat sich offenbar im Net islamistisch radikalisiert und scheint aufgrunddessen einen Anschlag geplant zu haben/zu planen. Aus gewissen Gründen wurde sie in ein psych. Institution verbracht und soll sich nach wie vor dort befinden. Da sie strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und erst 13 ist, wird sie noch als Kind betrachtet.

https://www.focus.de/panorama/welt/soll-terror-anschlag-planen-polizei-ueberwacht-13-jaehrige-rund-um-die-uhr_764ba1af-07ee-4c01-9edd-ffbb22525dda.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)

WARRIOREAGLE  27.06.2025, 15:37

Danke für den ⭐️ :-)

Sicherungsverwahrt wird jemand, der eine oder mehrere Steaftaten begangen hat, seine Strafe verbüßt hat, aber danach dennoch eine Gefahr für andere darstellen kann.

Naja, in dem Artikel wird doch voraussichtlich erklärt warum es gerechtfertigt ist.

Auch Kinder und Jugendliche können schwere Straftaten begehen was man ja an den ganzen school shootings in den USA sieht.

In den USA gab es sogar einen Fall wo ein sechsjähriger seine Klassenkameradin in der Grundschule erschossen hat nachdem sie ihn einen Korb gegeben hat, mit dem Kommentar "I don't like you".

Normalerweise wird die Polizei immer geschimpft, weil sie angeblich nur Parksünder aufschreibt und Schulschwänzer konttrolliert, statt sich um die wirklichen Gefahren zu kümmern.

Jetzt kümmert sich die Polizei um die wirklichen Gefahren und wird wieder geschimpft.

Wie man's macht, ist es verkehrt.

Abgesehen davon ist Sicherungsverwahrung ein Instrument des Strafvollzugs, das im Anschluss an verhängte langjährige Haftstrafen verhängt werden kann. 13-jährige darf man nach geltender Rechtslage weder einsperren noch wegsaperren.

Allenfalls käme eine Inobhutnahme in Frage.

Welche Ressourcen die wiederum bindet, willst du gar nicht wissen. Jugendamt, Familiengericht, Gutachter, Jugendhilfeeinrichtungen, Psychologen, Pädagogen und all das Zeug ...