Jeder Fall (& {putativ}Straftäter) ist einzigartig und wird entsprechend individuell betrachtet/gewertet.

Welches Strafmass die von Dir genannte/beschriebene Person bei einer Verurteilung tatsächlich zu erwarten hat/erhält, ist Sache des zuständigen Gerichts/Richters. Hierfür gilt es, einiges zu beachten/berücksichtigen; u.A. das Tatgeschehen, die Tatmotivation & -Hintergründe, evt vorhandene rechtsgültige Verurteilungen, das Alter der tatverdächtigen/angeklagten Person (zum Tatzeitpunkt) uvm.

„…hoffe weniger Bewährung weil das hält der nicht durch denke ich

Erhält „Person X“ eine Bewährungsstrafe und wird sie innerhalb der Bewährungszeit erneut straffällig (oder hält sie sich nicht an die Bewährungsauflagen), besteht tatsächlich die Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit, dass die Bewährung widerrufen wird und die Person die Strafe „absitzen“/im Gefängnis verbüssen muss/wird.

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Nein

Es besteht kein Grund/Anlass, das Küssen in der Öffentlichkeit per Gesetz zu verbieten/unterbinden. Ein solch geartetes Verbot wäre eine unzulässige Einmischung seitens Staat/Justiz; wer sich wie, wann & wo küsst, ist definitiv Privatsache und geht den Staat nichts an.

Wer sich tatsächlich daran stört, kann/soll seine/ihre Aufmerksamkeit auf etwas anderes lenken, bzw einfach nicht hinsehen -> „Problem“ gelöst;)

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Deine Frage ist interessant, aber auch nicht „einfach mal so“ zu beantworten.

Sowohl ein Fzg, als auch eine Kurzwaffe, können grossen Schaden anrichten, dasselbe gilt jedoch auch für unzählige „normale“/alltagstaugliche Gegenstände. Egal, um welchen Gegenstand es auch geht; es ist stets davon abhängig, welche Person den „Gegenstand X“ in den Händen hält, bzw wie (& wo) ein Gegenstand genutzt/eingesetzt wird.

Ja, mit einem Fzg in eine Menschenmenge zu rasen, kann/wird idR echt üblen Personenschaden anrichten. Aus eig.berufl. Erfahrung, muss ich Dir jedoch sagen, dass bspw ein mit Schusswaffe(n) ausgerüsteter Amokläufer ebenso Schaden anrichten kann/wird. Ich hatte bereits mehrere Einsätze betr Amoklauf (internat.) und kenne die möglichen Ausmasse.

Entscheidend ist letztlich nicht (nur/ausschliesslich) der Gegenstand, sondern die damit agierende Person. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass jedes einzelne Opfer eines zuviel ist.

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Ja, habe ich beides

Ich habe sowohl eine Patientenverfügung, als auch eine Vorsorgevollmacht und auch mein Testament liegt vor. Eine Patientenverfügung trage ich privat ständig bei mir, ebenso meinen Organspenderausweis. Im Einsatz trägt jeder von uns seine Kennmarke, welche alle relevanten Daten enthält (erweiterte Infos sind mittels Code abrufbar).

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NEIN

Weder das Eine, noch das Andere.

Schulen so zu konstruieren wie Gefängnisse

Auch wenn es nicht einem Gefängnis gleichkommt: Es gibt (u.A. in den USA) bereits Schulen, in denen zB jede Person beim Betreten des Gebäudes (oder Schulgeländes) mittels Metalldetektor o.ä. kontrolliert wird, Wachpersonal auf dem Schulgelände oder im Gebäude patrouilliert usw. Aber auch solch geartete Sicherheitsvorkehrungen sind keine Garantie. Ich habe es selbst (beruflich) erlebt, dass eine Amokläuferin trotz solcher Massnahmen mehrere Menschen getötet & weitere verletzt hat, ehe sie erschossen wurde.

Fazit: Amoktaten sind immer schrecklich, ganz egal, wo diese getätigt werden, bzw wen es trifft. Deswegen alle schulpflichtigen Kids/Teens in gefängnisähnliche Schulen zu stecken, wäre/ist jedoch m.E. keine sinnvolle Herangehensweise/probate „Lösung“.

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Bis auf das eine Mal, verliefen die Anzeigen wie bei @superseegers. Bei dem einen Fall war es ein klarer Fall von Notwehr: Der Anzeigesteller hatte mich mit einem Messer angegriffen und ich habe entsprechend reagiert. Er selbst wurde für seine Tat rechtsgültig verurteilt, das Strafmass war nicht mehr bewährungsfähig (Intensivtäter).

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Diese und zwar

In der Schweiz wird es teurer, als in Deutschland:

Das Führen oder Abstellen eines Fahrzeuges mit nicht vorschriftsgemäss angebrachten Kontrollschildern“ (Artikel 401, OBV), stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und hat eine Busse von sFr. 60.- zur Folge.

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Laut Gutachter ist diese Person psychisch krank und schuldunfähig (gilt auch bezüglich Tatzeitpunkt).

Ohne Kenntnis der (kompletten!) Fallakte, kann ich mir hierzu keine Meinung bilden, da dies unseriös/spekulativ wäre/ist; Mutmassungen/Spekulationen sind auch in diesem Fall sinnfrei.

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Ja definitiv falsch

„..nun will er als Rache den Bruder des Mörders töten.

  1. Selbstjustiz ist aus guten Gründen strafbar.
  2. In unseren demokratischen Rechtstaaten (u.A. CH, DE, A) gibt es glücklicherweise keine Sippenhaftung.
  3. Jemanden aus Rache zu töten, wird per Gesetz als Mord definiert (Rache ist ein niedriger Beweggrund = ein Mordmerkmal).
  4. Dass eine solch geartete Handlung moralisch auf unterster Stufe steht, versteht sich (hoffentlich!) von selbst.
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Davon abgesehen, dass diese Kollegen heute ~66 wären/sind: In meinem Land kann man mit 19 keine Polizeiausbildung starten/machen, da die schweizer Polizeilandschaft anders aufgebaut ist, als bspw die in DE. Um in der Schweiz die Polizeiausbildung absolvieren zu können, bedarf es u.A. einer zuvor erfolgreich abgeschlossenen, mind. 2 jährigen, Berufsausbildung mit eidg. anerkanntem Zertifikat oder eines abgeschlossenen Studiums. Noch bis vor einigen Jahren, mussten die männlichen Bewerber zudem auch mind. die militärische Grundausbildung absolviert haben.

Zwar habe ich mit vielen Kollegen zusammengearbeitet, welche 1978 bereits im Dienst waren (bin seit Jan. 1996 Polizist), aber keiner von ihnen ist heute noch berufstätig.

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Auch wenn ich nicht davon ausgehe: Vielleicht kommt ja etwas vom Untenstehenden an bei Dir:

  1. Sexualstraftaten werden bereits strafrechtlich verfolgt, hierfür gibt es verschiedene Fachbereiche (zB gehört auch Pädokriminalität {internat.} zu meinem/unseren Fachbereich).
  2. Sofern vorhanden, sind Fetische Teil der persönlichen Sexualität und deshalb reine Privatsache. Solange alle involvierten Personen alt genug sind (gesetzl. Def.) und sexuelle Handlungen freien Willens vollziehen (lassen), geht dies den Staat/die Justiz nichts an und das ist auch gut so.
  3. Die Überwachung von Sicherheit & Verhütung wäre definitiv ein unzulässiger staatlicher Eingriff in die Privatsphären der Bürger; abgesehen davon, ist schon diese Idee selbst absurd, fragwürdig & komplett unrealistisch.
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Prinzipiell finde ich es toll, wenn sich jemand für unseren Beruf interessiert:-) Es ist jedoch wenig sinnvoll, sich diesbezüglich aufgrund von Tiktok & Co eine Meinung bilden zu wollen, da solche Videos nur Momentaufnahmen (nicht selten aus dem Kontext gerissen!) zeigen, aber nicht die Realität/die berufliche Komplexität widerspiegeln.

Da Du Infos zum Polizeiberuf möchtest:

Dieser Beruf ist vieles; interessant, vielschichtig, nie langweilig, sehr viel Schreibarbeit, nicht selten gefährlich uvm. Inhaltlich bedeutet dies u.A., dass man (fast) ausschliesslich mit negativen Ereignissen konfrontiert wird/ist, welche auch mal sehr gefährlich für Leib & Leben sind und immer mal wieder letal enden für eine/n der Unseren. Nicht zu unterschätzen sind bspw auch die psychosozialen Auswirkungen, dazu 1 Bsp: Aufgrund der Schichtdienste hat man nicht jedes Wochenende frei (dito Feiertage), was sich auch auf das Privatleben & die Sozialkontakte auswirkt. Ein wichtiger Faktor ist auch die mentale/psych. Belastung: Man erlebt viel Leid; häusliche Gewalt (psych., körp. & sexuell), diverse Körperverletzungen (Raufhandel, Unfälle etc), letale Ereignisse (durch Suizide, Unfälle {u.A. auch autoerotische} usw). Man wird beschimpft, bedroht, angespuckt, angegriffen (auch mit Waffen/waffenartigen Gegenständen), hat mit Gaffern aller Art zu tun uvm.

Und warum kündigen so viele bei der Polizei?“

M.E.n. sind es nicht „so viele“; wie in jedem Beruf gibt es auch bei uns Abgänge und die Gründe sind vielschichtig: Einige stellen während/kurz nach der Ausbildung fest, dass dieser Beruf doch nicht das Richtige für sie ist, andere wandern aus diversen Gründen in die Privatwirtschaft ab, manche kündigen bspw aufgrund der psych. Belastung, der vielen Überstunden o.a.

Ich bin seit fast 30 Jahren im Beruf, davon seit knapp 20 Jahren bei der schweizer Bundeskriminalpolizei (die schweizer Polizeilandschaft ist anders aufgebaut als zB die in DE). Ich liebe meinen Beruf (= Berufung) & meinen Fachbereich, auch wenn dieser definitiv keine „leichte Kost“ ist. Ich leite ein Team, bin zudem Instruktor (Pädokriminalität & OK sind Bestandteil meines/unseres {internat.} Fachbereichs).

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