Isr das so rechtens(inkasso?

5 Antworten

Seine Schulden muss generell jeder Bürger dieses Landes bezahlen, ob Sozialhilfeempfänger oder nicht. Er könnte versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger zu erzielen.

Falls alles nichts hilft, ist ihm zu raten, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Da der Gläubiger seine Forderung wahrscheinlich versuchen wird, gerichtlich durchzusetzen, notfalls mit Kontopfändung. Auf einem P-Konto hat er einen mtl. pfändungsfreien Betrag, auf den der Gläubiger dann keinen Zugriff hat.

Ist eine Inkassoforderung rechtens? JA! ist sie.

Muss ich diese in der Form bezahlen? Es kommt darauf an. In den meisten Fällen aber NEIN.

Zunächst einmal wäre es wichtig von welchem Inkasso diese Forderung kommt und noch dazu wie sich die Kosten zusammensetzen. Sprich bitte poste Posten für Posten wie das Inkasso zu der Summe kommt.

Erst dann kann ich ggf. weiter Hilfe anbieten wenn ich alle Infos habe die ich dafür bauche :)

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
Isr das so rechtens(inkasso?

Ja klar.

Besagte Person bekommt ALGII und ist alleinerziehend

Und? Was hat das mit Schulden zu tun? Diese sind zurück zu zahlen, und zwar bei allen gleich. Ob und wieviel man hat, spielt dabei gar keine Rolle.

Zudem hatte man Zeit, zuletzt wurde am 25.02.2020 auf einen Verzug hingewiesen. Man hätte also schon längst zahlen können.

und kann weder diese 111€ auf einem Schlag zahlen

Warum hat man es dann erst beauftragt, wenn man es sich nicht leisten kann? Wir sind langsam im Betrugsbereich...….

noch will sie 76€ mehr zahlen

Wenn man nicht zahlt, ist das die logische Folge. Hätte man umgehen können, indem man sein Zeugs gleich zahlt.

um eine ratenvereinbarung einzugehen. Anders weigert sich der Gläubiger es zu handhaben.

Es ist kein Muss. Der Gläubiger KANN eine Ratenzahlung akzeptieren. Wennd er nicht will, kann der das aber auch volle Kanne duchziehen. Es ist schließlich sein Geld, er alleine entscheidet, was er davon wie haben will.

112 € sind doch nicht viel. Kleine monatliche Raten vereinbaren und dabei zusätzliche Gebühren zurückweisen oder einen Kompromiß schließen! Bei den 112 € wird es eventuell nicht ganz bleiben.

Das Ganze schriftlich per Briefpost vereinbaren!

Wenn der Schuldner kann, dann kann er ja auch eine Sofortzahlung in geringer Höhe ausschließlich zu Verrechnung mit der Hauptforderung ohne Anerkenntnis einer Vereinbarung leisten.

Den unterstrichenen Text zusätzlich zur Aktennummer in den Verwendungszweck der Überweisung!

So, wie von mir in dieser Antwort erläutert, würde ich selbst vorgehen.

§ 266 BGB

Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt.