Ist das Inkasso rechtens?
Guten Tag,
ich habe vor 1 bis 2 Monaten ein Inkasso verfahren bekommen von 4 players gmbh und da habe ich post von real solution Inkasso bekommen so das habe ich bezahlt jetzt kam aber ein Brief das die Auftraggeberin also 4 players GmbH eine Buchung nach gemeldet haben also die haben echt wo das Inkasso lief nochmal ab gebucht.
meine Frage jetzt ist das rechtens weil ich kann mich nicht auf der seite Anmelden weil der account gesperrt ist somit konnte ich also auch das abo nicht kündigen und soll jetzt nochmal 31,69 zahlen
Danke im Vorraus
Mit freundlich Gruss
4 Antworten
Wende dich an den Support von 4Players und erkläre denen, was Sache ist.
Falls die nicht einlenken, schaltest du einen Anwalt ein.
Wenn du tatsächlich nicht in den Account einloggen konntest, um das Abo zu kündigen, dann sollte die Forderung nicht richtig sein.
Aber wie gesagt, wende dich direkt an den Support.
Sollte immer der erste Weg sein. Nicht erst an gutefrage wenden.
Was die Leute hier schreiben, muss nicht immer richtig sein und eine Rechtsauskunft wird dir hier eh keiner geben, weils nicht erlaubt ist.
Die Frage ob sie nochmal abbuchen dürfen hängt von deinem Vertrag ab. Bei einem ABO-Vertrag ohne Kündigung laufen ggfls. monatliche Abbuchungen an.
Mein Vorschlag ist:
schriftliche Kündigung per Einwurfeinschreiben, niemals per Mail, es sei denn es ist gegenseitig so vereinbart.
Wende ich an die Verbraucherzentrale. Geh mit allen Unterlagen hin und lass dich beraten. Das Theken-Erstgespräch ist kostenlos. Sie helfen dir auch mit entsprechenden Kündigungsformularen usw.
Da wir nicht genau sagen können, was du für einen Vertrag abgeschlossen hast und ob Fristen versäumt wurden etc. bleibt eine sinnvolle Beratung hier im Laienforum eher Spekulation.
Hallo,
Sofern die Forderung aufgrund des laufenden Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und der GmbH berechtigt ist, kann die GmbH die Forderung auch durch ein Inkassounternehmen einziehen lassen. Inkassokosten dürfen jedoch für diese nachträgliche Forderung nur anfallen, wenn Sie sich hinsichtlich dieser Forderung in Verzug im Sinne des § 286 BGB befunden haben, d.h. wenn das Unternehmen Sie einmal erfolglos angemahnt hat bzw. Ihnen eine Zahlungsfrist gesetzt hat.
Die GmbH darf ihre Leistung solange zurückbehalten, wie Sie Ihre Gegenleistung noch nicht erbracht haben, dies ergibt sich aus § 320 BGB. Eine Accountsperrung ist für die Dauer des Zahlungsverzuges insofern rechtmäßig. Sobald Sie Ihrer Zahlungspflicht nachgekommen sind, muss Ihr Account jedoch entsperrt werden und die GmbH muss die geschuldeten Leistungen erbringen.
Wenn du 18 bist und einen korrekten Vertrag geschlossen hast, wirst du auch um die Zahlung nicht herum kommen.
ich danke Ihnen werde ich sofort machen