Islam. Ab morgen auf klassenfahrt bis freitag .gebete zusammenlegen,kürzen?

2 Antworten

Die Hinweise auf unterschiedliche Regeln unterschiedlicher Rechtsschulen lassen doch aufhorchen, oder?

Es ist doch logisch, dass MAXIMAL eine der Rechtsschulen Recht hat. Und niemand weiss, welche das ist. Vielleicht hat sogar keine der Rechtsschulen Recht, da jede einfach nur interpretiert und mutmaßt - ohne jegliche Gewähr.

Dazu kommt, dass im Quran selbst nicht geschrieben steht, dass fünfmal täglich zu beten wäre; das ist eine rein sunnitische Erfindung und kommt nicht von Allah. Auch alle anderen Gebetsvorschriften sind NICHT im Quran vermerkt sondern sunnitische Erfindung.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du es also "richtig" machst, wenn Du irgendwie entsprechend irgendeiner Vorschrift betest, tendiert gegen NULL.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich Dir, Pflichtgebete ad acta zu legen und durch freiwillige Gebete zu ersetzen. Solche, die Du "von Herzen gerne" und dann, wenn Du mit Allah sprechen willst, betest, anstatt ledigliche eine Pflicht zu erfüllen.

In schā'a llāh

Es gibt diverse hadithe in der der Prophet das Zuhr und Asr Gebet, sowie das Maghrib und Ishaa Gebet zusammengefasst hat.

Jedoch haben das die Mudschtahid der 4 Rechtschulen anders interpretiert, also musst du gucken, welcher Rechtschule du angehörst

Nach imam azam abu hanifa hat der Prophet die Gebete immer in der eigenen Zeit gebeten. Laut ihm hat der Prophet in diesen Hadithen beispielsweise das Zuhr Gebet soweit verzögert, dass er es kurz vor asr, aber noch zur Zuhr Zeit gebetet hat und somit beides hintereinander, aber innerhalb der eigenen Zeitspanne gebetet.
Nach abu hanifa ist das zusammenfassen der Gebete (Ausnahme bei Arafat während der Hadsch)

Nach imam shafi ist das zusammenfassen der Gebete bei Reisen, sowie auch das vorziehen des asr/Ishaa Gebetes bei starkem Regen zugelassen

Nach imam Mâlik kann man bei (erlaubten) Reisen die Gebete nach bestimmten Regeln zusammenfassen (=>genaueres auf google 😊)

Nach imam hanbali ist es zu jeder Zeit zugelassen

Ansonsten: du kannst alle deine Gebete (mit 4 Raka) während einer Reise auf 2 Raka kürzen (bzw sollst nach Imam hanafi)

ItsJustMe38  29.01.2017, 23:23

Ach ja, da fehlt ein Wort: nach Abu hanifa ist das zusammenfassen der Gebete nicht zugelassen

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cerveza  04.01.2018, 21:41

also bei Imam Shafii muss ich ergänzen, dass es nicht unbedingt starker Regen sein muss, sondern generell Regen der die obere Kleidung nass macht, bzw auch Schnee und Hagel und dass man dann in der ersten der Gebetszeit von Dhur oder Maghreb die beiden Gebet (Dhur mit Asr und Maghreb mit Isha zusammenfassen kann) aber NUR in der Moschee oder einem offiziellen Gebetsraum und der Regen muss zu beginn des ersten Gebetes anfangen und muss weiterhin regnen, wenn man mit dem zweiten Gebet anfängt, wenn er aber mitten im zweiten Gebet aufhört so sind beide Gebete gültig. Außerdem muss man beide Gebete in der Gemeinschaft beten. Und man muss weit genug von der Moschee entfernt wohnen, also wenn man genau neben der Moschee wohnt dann darf man nicht zusammenfassen. Wenn man mit dem Auto nach Hause fährt dann auch nicht.

Ansonsten darf man bei Shafii zusammenfassen und oder kürzen wenn man die absicht hat mind 81 km zu verreisen und an seinem Zielort max 3 volle Tage (ohne Tag der Hinfahrt und Rückfahrt) bleiben will. Man dürfte dann jederzeit währen Hinfahrt, Aufenthalt und Rückfahrt kürzen und zusammenziehen, sobald man die Grenze der eigenen Stadt oder Dorf, wo man wohnt, verlassen hat.

Nach malikitischer Rechtschule ist es inshallah das gleiche wie bei Shafii, außer dass man nur während der Hin-und Rückreise verbinden darf, aber während des Aufenthalts darf man nur kürzen aber nicht verbinden.

In der hanbalitischen Rechtschule genauso wie bei Shafii, außer dass es 4 volle Tage sind und nicht nur 3 volle Tage.

Wenn man eine Reise macht mit der Absicht irgendetwas zu erledigen, und man kehrt nach Hausee zurück sobald man es erledigt hat, und dies könnte jeden Tag sein, dann darf man nach Shafii bis zu 18 Tage kürzen, laut den anderen Rechtsschule unendlich lange.

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